Wir Freie Demokraten sprechen uns für eine Überprüfung aktueller Verwaltungsvorschriften bezüglich des Trennungsgebotes der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung aus
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Soldatinnen und Soldaten werden gezielt dort eingesetzt, wo die Verwaltung auf deren praktische Erfahrungen und Fachexpertise angewiesen ist, wie etwa in Rüstung und dem Beschaffungswesen. Die militärische Expertise der Einsatzkräfte ist hier faktisch unersetzbar.
An den Grundfesten unserer Wehrverfassung darf dabei aber nicht gerüttelt werden. Darauf werde ich im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit auch weiterhin achten.
Eines der Ziele für das BMVg muss es sein, existierende Stellen in der Verwaltung und der Truppe zu besetzen. Dazu braucht es eine verantwortungsbewusste Personalgewinnung, berufliche Perspektiven für die Angehörigen der Bundeswehr und Verlässlichkeit seitens des Dienstherrn. Wir setzen uns auch für eine praktizierte und weiterentwickelte Innere Führung und zeitgemäße, verbindliche politische Bildung in der Bundeswehr ein.
Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und halte die Verwendung von Soldaten in der Wehrverwaltung für vereinbar mit §87b.
diese persönliche Entscheidung aus jüngeren Jahren würde ich heute nicht mehr so treffen.