
(...) Angenommen, der Wert des Betriebsvermögens beträgt bei der Veräußerung noch 20.000 €, dann wäre tatsächlich ein Veräußerungsgewinn von 10.000 € (Veräußerungserlös 30.000 € abzgl. Wert des Betriebsvermögens 20.000 €) zu versteuern. (...)
(...) Angenommen, der Wert des Betriebsvermögens beträgt bei der Veräußerung noch 20.000 €, dann wäre tatsächlich ein Veräußerungsgewinn von 10.000 € (Veräußerungserlös 30.000 € abzgl. Wert des Betriebsvermögens 20.000 €) zu versteuern. (...)
(...) Der Kreistag von Bad Tölz-Wolfratshausen hat inzwischen nahezu alle Prüfziffern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zum Flintcenter aufgearbeitet. Grundsätzlich kann dabei festgestellt werden, dass, wenn überhaupt, nicht nur CSU-Politiker betroffen sind. (...)
(...) Unsere Finanzpolitik steht unter dem Gebot der Konsolidierung. So hat die CDU-Fraktion einen Antrag zum Verbot der Neuverschuldung eingebracht, der voraussichtlich im Juni im Parlament beschlossen wird. Es ist unsere, wie Sie schreiben, historische Verantwortung jetzt zu handeln. (...)
(...) Bremen darf nicht länger durch die ungerechte Steuerverteilung arm gerechnet werden. Auch setze ich mich für die Entschuldung der Bundesländer ein. Dies ginge, wenn ein nationaler Schuldentopf eingerichtet würde und dafür alle Länder auf einen Teil der ihnen zustehenden Einnahmen verzichten würden. (...)
(...) Sie haben mir die Frage gestellt, ob höhere Bankgebühren wegen der Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer drohen. Ihre Frage hört sich einfach an, wirft aber offenbar komplizierte steuerrechtliche Probleme auf. (...)