Tatsächlich gibt es für Bundestagsabgeordnete ein eigenes Versorgungssystem. Es besteht nach mindestens einem Jahr im Bundestag ein Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll insbesondere die Versorgungslücke ausgleichen, die entstehen kann, wenn man während des Mandats seine bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufgibt.
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Antwort 02.09.2026 von Felix Schreiner CDU
Antwort 07.09.2026 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Genau dafür ist ein Parlament da: Abgeordnete entscheiden über Gesetze für das gesamte Gemeinwesen – und nicht nur über diejenigen Regelungen, denen sie persönlich unterliegen.
Antwort ausstehend von Uwe Schmidt SPD
Antwort ausstehend von Sepp Müller CDU
Antwort 31.08.2026 von Annika Klose SPD
Für Menschen, die nach langer Beitragszeit aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr in ihrem bisherigen Berufsfeld tätig sein können, wollen wir eine neue Schutzrente schaffen.
Antwort 28.08.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Das ist keine Fortentwicklung der Rechnung, das ist komplett neu.