Antwort 20.10.2025 von Claudia Moll SPD
Die Beitragsbemessungsgrenze ist historisch entstanden und beruht auf dem Charakter der Sozialversicherung als „Versicherungssystem“ und nicht als Steuer
Die Beitragsbemessungsgrenze ist historisch entstanden und beruht auf dem Charakter der Sozialversicherung als „Versicherungssystem“ und nicht als Steuer
Sie müssen überhaupt keine Angst haben.
Der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz, beides Bundesaufgaben, erfahren durch die neue Bundesregierung endlich wieder die volle Unterstützung: Nach den früheren Haushaltskürzungen von anfangs 25% in diesem Bereich hat unser neuer Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den Gesamtetat Innen fast vervierfacht.