Antwort 23.02.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
Ich gehörte zu den 37 Erstunterstützerinnen und -unterstützern, die einen Antrag für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens in der letzten Wahlperiode initiiert haben, und werbe auch weiterhin für dieses Anliegen.
Einzig das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die AfD verboten gehört. Das Gericht sollte diese Frage aber schnellstens gestellt bekommen.