
Diese Entscheidung hat nichts mit einer „SED erinnernden Praxis“ zu tun oder mit Parteien, sondern mit geltenden steuerrechtlichen Vorgaben und Gesetzen
Diese Entscheidung hat nichts mit einer „SED erinnernden Praxis“ zu tun oder mit Parteien, sondern mit geltenden steuerrechtlichen Vorgaben und Gesetzen
Unser Fraktionskollege Konstantin von Notz hat Ihnen bereits darauf geantwortet.
Darüber hinaus steht es jedermann frei, gegen eine getroffene Maßnahme als formlosen Rechtsbehelf Beschwerde einzulegen oder auch gerichtlich vorzugehen und in diesem Zusammenhang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme einzuleiten.
Das Thema der sogenannten Gefährderansprachen spielt innenpolitisch seit langer Zeit eine nicht unbeachtliche Rolle, vor allem im Bereich des Fußballs, aber auch bei der Befassung mit sogenannten terroristischen "Gefährdern"
Hierzu habe ich bereits an anderer Stelle ausführlicher geantwortet.