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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gerichte in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verfassungsgerichtshof – strukturell gut gegen politische Einflussnahme und institutionelle Blockaden abgesichert sind.
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.
Ursprünglich lag der Fokus dabei auf der Kommunikation zwischen Ärztinnen, Ärzten und anderen Gesundheitsberufen, da hier ein besonders hoher Bedarf an einheitlichen und verlässlichen Standards besteht. Die Öffnung für Patientinnen und Patienten ist bewusst als Erweiterung angelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,