Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Manfred W. • 21.10.2010
Antwort von Katja Kipping Die Linke • 02.11.2010 (...) besten Dank für Ihre Frage, wenngleich ich in Ihrem Schreiben ein Missverständnis zu erkennen glaube: das Erreichen des Rentenalters geht keineswegs einher mit einem Arbeitsverbot – selbstverständlich darf ein Mensch auch aus unserer Sicht nach Erreichen des Rentenalters weiter tätig sein – wenn er dies möchte und gesundheitlich kann. (...)
Frage von Robert B. • 20.10.2010
Antwort von Arnold Vaatz CDU • 03.11.2010 (...) Seitdem gilt in Deutschland einheitlich das Rentenrecht des SGB VI. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden in alten und neuen Ländern nach einheitlichen Grundsätzen berechnet. (...)
Frage von Michael R. • 13.10.2010
Antwort von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 13.10.2010 (...) Aber ich habe vor der Wahl im letzten Jahr den Wählerinnen und Wähler versprochen, daß ich für die ganze Wahlperiode kandidiere. Im Wahlkampf war behauptet worden, ich sei nur so eine Art Platzhalter für andere und würde spätestens nach zwei Jahren aufhören. Dies habe ich dementiert und zugesagt, wer mich wählt, wählt einen Abgeordeten für vier Jahre. (...)
Frage von Kader B. • 04.10.2010
Antwort von Florian Bernschneider FDP • 08.10.2010 (...) Hinzu kommt, dass die Arbeitsfähigkeit der Menschen im Alter sehr unterschiedlich ist. Ein starres Renteneintrittsalter entspricht unserer Auffassung nach nicht mehr den Wünschen der Menschen. Daher setzt sich die FDP für einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ein. (...)
Frage von Robert B. • 27.09.2010
Antwort von Peter Altmaier CDU • 12.10.2010 (...) Wer als Schwerbehinderter (Grad der Behinderung mindestens 50) anerkannt ist, hat bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte, wenn er die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt. (...)
Frage von Stephan S. • 26.09.2010
Antwort von Andrea Nahles SPD • 29.09.2010 (...) ich glaube hier liegt ein Irrtum vor: Nach altem Recht hätten Sie mit dem vollendeten 63. Lebensjahr in die besondere "Altersrente für langjährig Versicherte" gehen können, allerdings mit Abschlägen in Höhe von 7,2 Prozent. Einen abschlagsfreien Rentenzugang mit 45 Versicherungsjahren hat es bislang nicht gegeben. (...)