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(...) Dazu stehe ich. Trotzdem ist die Feststellung richtig, dass die Überleitung des Rentensystems von einem vielfach berufs- und tätigkeitsbezogenen Rentensystem in ein lohnbezogenes richtig und die einzige Alternative war. (...)


(...) Würde man den Friedhofs- und Bestattungszwang lockern, würde dies zudem praktische Schwierigkeiten mit sich bringen: Die Wahrung der Totenruhe und der würdevolle Umgang mit den Aschenresten der Verstorbenen könnte im privaten Raum kaum zuverlässig (etwa durch Kontrollen von zuständigen Behörden) überprüft werden. Ferner würde sich die Frage stellen, was mit der Urne passiert, wenn die Person, von der sie aufbewahrt wird, selbst verstirbt und dann kein Interesse an einer weiteren Aufbewahrung besteht. (...)

(...) Der Friedhofszwang entwickelte sich in der Geschichte vor allem aus hygienischen Gründen, die mit Blick auf die Feuerbestattung ein derartiges Gebot freilich nicht mehr rechtfertigen können. Darüber hinaus gewährleistet der Zwang zur Beisetzung aber die Totenruhe, die als wichtiges Rechtsgut in unserem Rechtskreis anerkannt ist und etwa auch im Strafrecht (§ 168 StGB) geschützt wird. (...)

(...) Wie Sie sicher wissen, habe ich mich explizit zu den Ungerechtigkeiten geäußert und halte einiges für verbesserbar. Gerade mit der von Ihnen angesprochenen Berufsgruppe bin ich im Gespräch. (...)