Antwort 27.07.2026 von Esther Kalveram SPD
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.
Die bereits erfolgten bzw. noch bevorstehenden Reformen bei den sozialen Sicherungssystemen sind allerdings notwendig, um deren Finanzen zu stabilisieren und langfristig weiter steigende Beiträge zu vermeiden.
Bereits seit einigen Jahren wird dort an einem Gesetz gearbeitet, mit dem die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern bekämpft werden soll und in diesem Zusammenhang wird auch über die Möglichkeit der Kontrolle privater Chatnachrichten diskutiert.
Deshalb müssen Prävention, Katastrophenschutz und Brandbekämpfung dringend gestärkt werden.