Antwort 26.07.2026 von Anke Wirsing BSW
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Ja. Wer Aufgaben beschließt und an die Kommunen überträgt, muss auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Eine anlasslose Chatkontrolle halte ich da jedoch für den falschen Weg.