
Genaue Details zur Ausgestaltung werden wir jetzt im parlamentarischen Verfahren beraten und auf den Weg bringen.
Genaue Details zur Ausgestaltung werden wir jetzt im parlamentarischen Verfahren beraten und auf den Weg bringen.
Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat
Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.
Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
In dem von der Ampelkoalition am Sonntag beschlossenen dritten Entlastungspaket ist nun auch die Zahlung in Höhe von 300 Euro als Energiepreispauschale (EPP) für Rentner verankert.