Antwort 22.09.2026 von Wolfgang Aldag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes erfolgt in Sachsen-Anhalt durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Das Recht der Opposition, ihre Kontrollrechte in diesem Gremium wahrzunehmen, ist bereits heute verfassungsrechtlich gesichert.
