
Verfassungsrechtlich ist ein Parteienverbot zu Recht mit hohen Hürden verbunden.
Verfassungsrechtlich ist ein Parteienverbot zu Recht mit hohen Hürden verbunden.
Ich möchte auf eine ähnliche Anfrage hier bei abgeordnetenwatch.de verweisen, die ich beantwortet habe.
Der Verfassungsschutz hat die AfD Sachsen zum Beispiel als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung ist ein wichtiger Hinweis auf die Gefährdung der Demokratie durch diese Partei. Aber um zu wissen, dass die AfD rechtsextremistisch ist, braucht man eigenbtlich keine offizielle Einstufung; es reicht Herz und Verstand zu haben. Die Einstufung aber hat große jurustische Relevanz für ein Verbotsverfahren. Wir achten unsere Grundwerte und deshalb braucht es auch hier einen rechtsstaatlichen Prozess.
ja, ich unterstütze ein solches Vorgehen gegen diese faschistische und demokratiefeindliche Partei.
Das Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden – und es ist wichtig, dass das Verfahren eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.