
(...) Und um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag wurde 2003 nicht mit der Folgenabschätzung der Einführung einer elektronischen <elektronischeneitskarte beauftragt. (...)
(...) Und um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag wurde 2003 nicht mit der Folgenabschätzung der Einführung einer elektronischen <elektronischeneitskarte beauftragt. (...)
(...) Aus den Reihen der Krankenhäuser heißt es oftmals, eine stärkere Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung sei der Königsweg. Aus den Reihen der niedergelassenen Fachärzteschaft heißt es, ein solcher Weg führe zur Austrocknung der bewährten wohnortnahen Versorgung, die sich durch das enge Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten auszeichnet. Auch ich denke, eine verbesserte Kooperation zwischen beiden Sektoren tut not. (...)
(...) In den Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium ist nunmehr vereinbart, dass zwar grundsätzlich an der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen festgehalten werden soll, die Regelung der Einzelheiten wie das Inkraftreten der Insolvenzfähigkeit aber einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. Darüber hinaus werden die Krankenkassen verpflichtet, ab 1. Januar 2010 Rückstellungen für die Versorgungszusagen der DO-Angestellten zu bilden. (...)
(...) Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere Krankenkassen, die der Aufsicht von Ländern unterstehen bisher keine oder nur sehr geringfügige Rückstellungen zur Absicherung von Versorgungsansprüchen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet haben. Würde die Insolvenzordnung auf diese Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 Anwendung finden, müssten sie diese Verpflichtungen in ihrer Bilanz ausweisen. (...)
(...) Die Gesundheitsreform (das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) beinhaltet viele Verbesserungen für die Versicherten und damit auch für die chronisch Kranken. (...) Deshalb ist vorgesehen, dass die reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Kranke nicht greifen soll, wenn die Patientin oder der Patient entsprechende Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen hat. (...)
(...) Zum jetzigen Zeitpunkt muss leider festgestellt werden, dass die Umsetzung des politischen Willens für mehr Nichtraucherschutz nicht so einfach ist, wie von vielen gewünscht. So legen die Fachministerien des Inneren und der Justiz geltendes deutsches Recht in der Weise aus, dass der Bundesgesetzgeber generelle Rauchverbote schwerlich aussprechen kann. (...)