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(...) Handelt jemand grob fahrlässig und provoziert dabei eine Situation, aus der er gerettet werden muss, halte ich eine über angemessene (also ggf. über die Mindestbeteiligung hinausgehende) Kostenbeteiligung für angemessen. Über Ausnahmen, wie z.B. Suizidversuche, muss man allerdings gesondert urteilen. (...)

(...) Im Gegenteil, hier ist die Solidarität in der Gesellschaft gefragt. Deshalb sind wir gegen eine Beteiligung des Rettungsbedürftigen an den Rettungskosten. (...)


(...) "Grundsätzlich trete ich dafür ein, dass die Kosten der Rettung und Bergung von Menschen solidarisch von der Gesellschaft zu tragen sind. In Fällen fahrlässiger bzw. (...)

(...) Ich habe bereits mehrfach in diesem Forum darauf hingewiesen, dass über die Kostenübernahme auch im Falle des Vorliegens einer Genehmigung zum Umgang mit Cannabis die Krankenkassen in eigener Zuständigkeit entscheiden. Es besteht also keine Verpflichtung für die Krankenkasse, die Kosten für den Medizinalhanf zu übernehmen, was ich persönlich bedaure. (...)