
Die Nachkriegsregelung sollte im Rahmen des humanitären Völkerrechts erfolgen und im Einklang mit Israels Sicherheitsinteressen stehen.
Die Nachkriegsregelung sollte im Rahmen des humanitären Völkerrechts erfolgen und im Einklang mit Israels Sicherheitsinteressen stehen.
Völkerrechtlich dürfte sehr viel dagegen sprechen.
Für die aktuelle Lage muss eine Lösung gefunden werden. Mittlerweile hat US-Außenminister Marco Rubio die Aussage des US-Präsidenten etwas entschärft und bekräftigt, dass der Vorschlag nur „temporär“ sei und andere Länder aufgefordert, Lösungsvorschläge vorzubringen
Ja, ich bekenne mich zum Existenzrecht Israels. Ich unterstütze darüber hinaus vollumfänglich die Position meiner Partei [1].
Als Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns konsequent für die Einhaltung des Völkerrechts und die unabhängige Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ein. Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen konsequent verfolgt werden – unabhängig von der betroffenen Konfliktpartei.
Selbstverständlich muss unsere Bundeswehr wieder besser ausgerüstet werden, allerdings ganz wichtig, nur für den Verteidigungsfall.