Antwort 06.11.2025 von Carsten Müller CDU
Sollte es tatsächlich in Einzelfällen zu einem Vorfall bei der Rückgabe oder der Verwahrung mit Asservaten gekommen sein, kann und sollte der Fall zur Anzeige gebracht werden.
Sollte es tatsächlich in Einzelfällen zu einem Vorfall bei der Rückgabe oder der Verwahrung mit Asservaten gekommen sein, kann und sollte der Fall zur Anzeige gebracht werden.

Sehr geehrter Herr D.,