
Sehr geehrter Herr Kroll,
Sehr geehrter Herr Kroll,
(...) Doch nun zur Beantwortung Ihrer eigentlichen Frage: Ja, ich habe meine persönlichen Erfahrungen mir dem Unrechtsstaat der DDR gemacht und war Mitglied des Neuen Forums. Ich halte aber den Vergleich, den Sie zwischen den Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und den „Schnüffelmethoden“ der Stasi für abenteuerlich und nicht haltbar und zwar aus folgenden Gründen: (...)
(...) Die Tarifautonomie ist eine tragende Säule unserer sozialen Marktwirtschaft. Mit dem Beschluss der staatlichen Lohnfestsetzung legt die Bundesregierung Axt an das, was bislang in unserer Republik Konsens war. Wir Freie Demokraten werden dagegen auch weiterhin unsere Stimme der marktwirtschaftlichen Vernunft erheben. (...)
Sehr geehrter Herr Gold,
(...) Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Ermöglichung des Zugriffs auf Verbindungsdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten. (...) Nochmals: Ich wäre auch dann für die Vorratsdatenspeicherung, wenn es keinen einzigen Terroristen gäbe. (...)
(...) Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern dürfen, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern müssen, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist. Die Daten werden - wie bisher – nur beim TK-Unternehmen gespeichert. (...)