Antwort 29.01.2026 von Anna Cavazzini BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wichtig ist: Die Überweisung an den Europäischen Gerichtshof blockiert das Abkommen nicht. Die vorläufige Anwendung des Abkommens wird dadurch nicht verhindert oder verzögert.
Wichtig ist: Die Überweisung an den Europäischen Gerichtshof blockiert das Abkommen nicht. Die vorläufige Anwendung des Abkommens wird dadurch nicht verhindert oder verzögert.
Hierzu habe ich mich bereits auf meinen Social-Media-Kanälen geäußert
Für uns als Linke ist klar: Kritische Infrastruktur darf nicht zum Spekulationsobjekt werden
Weiterentwicklung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)