Frage von Samy H. • 28.06.2025

Antwort von Carsten Müller CDU • 07.07.2025
Die Abgeordneten einer für verfassungswidrig erklärten Partei verlieren ihr Mandat, § 46 Absatz 4 BWahlG.
Die Abgeordneten einer für verfassungswidrig erklärten Partei verlieren ihr Mandat, § 46 Absatz 4 BWahlG.
Da Sie nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, dürfen wir Sie gerne an Herrn MdB Dr. Konrad Körner weiterleiten.
Wenn das Bundesverfassungsgericht die AfD als Partei verbieten würde, führte das auch zum Mandatsverlust ihrer Abgeordneten im Bundestag.
Ich bin kein Pazifist, aber sehr wohl ein entschiedener Gegner von Krieg – und damit jemand, der aktiv politische Alternativen zum Einsatz von Gewalt sucht.