Antwort 17.04.2026 von Michael Brand CDU
Die Regelungen der neuen Grundsicherung und die Praxis im Landkreis Fulda orientieren sich exakt an dem, was Sie fragen: Es wird rechtskonform und nach individuellem Bedarf entschieden.
Die Regelungen der neuen Grundsicherung und die Praxis im Landkreis Fulda orientieren sich exakt an dem, was Sie fragen: Es wird rechtskonform und nach individuellem Bedarf entschieden.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Ein Wertebekenntnis existiert bereits und ist verbindlich im Aufenthaltsgesetz verankert. Regeln müssen klar benannt, vermittelt und durchgesetzt werden.