
Antwort 29.05.2026 von Philip Hoffmann CDU
Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte.

Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte.
Aktuell besteht seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.
Die Krypto-Einnahmeschätzung basiert auf BMF-Prognosen und wird im Haushaltsverfahren im Gesamtzusammenhang bewertet, nicht isoliert geändert.
Die CDU setzt sich für Transparenz und die konsequente Anwendung bestehender Regeln ein.