
Es ist mir etwas schleierhaft, welche Freikonstruktion Bundesminister Heil meint. Ich bleibe bei meiner Einschätzung.
Es ist mir etwas schleierhaft, welche Freikonstruktion Bundesminister Heil meint. Ich bleibe bei meiner Einschätzung.
Das Gericht hat auch einen vollständigen Wegfall der Leistungen in bestimmten Fallkonstellation für möglich erachtet und wie folgt formuliert: „Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.” (Randziffer 209).
Während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Beitragszahler, die mehr eingezahlt haben (Bezieher höherer Renten) mit jeder Rentenanpassung im Verhältnis zu den Beziehern, die weniger eingezahlt haben (Bezieher niedrigerer Renten), eine prozentual geringere Rentenanpassung erhalten.
Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern.
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
Viele Menschen in der Grundsicherung wollen arbeiten, das System verlassen. Ich habe in meinem Statement keine konkrete Zahl an Fällen genannt, bei denen angenommen werden kann, dass diese nicht arbeiten wollen. Klar ist auch: Arbeit muss sich mehr lohnen als Bürgergeldbezug.