
Auch ich halte es für richtig, bei Witwen- und Witwerrenten stärkere Anreize für die freiwillige Aufnahme oder die Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit zu schaffen.
Auch ich halte es für richtig, bei Witwen- und Witwerrenten stärkere Anreize für die freiwillige Aufnahme oder die Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit zu schaffen.
Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.
Der Steuerfreibetrag wird durch § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt und bezieht sich, anders als der Pfändungsfreibetrag, nur auf das zu versteuernde Einkommen. Er gilt im Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Eine Voraussetzung, um die Grundrente zu beziehen, ist das Vorliegen von mindestens 33 Jahren an sogenannten Grundrentenzeiten. Dazu zählen Zeiten der Pflichtversicherung vor allem aus Beschäftigung sowie auch Zeiten der Berufsausbildung, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.