Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Stefan S. • 08.07.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 05.09.2024 Geflüchtete aus der Ukraine, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten anderer Herkunft Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeld). Auch für sie gelten die gesetzlichen Regelungen zu dem nach § 12 SGB II zu berücksichtigendem Vermögen. Die Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der Prüfung der Vermögensverhältnisse werden anschließend anhand der Antragsunterlagen und der gemachten Angaben geprüft.
Frage von Peter P. • 08.07.2024
Antwort von Stephan Brandner AfD • 17.07.2024 Die AfD hat schon vor Jahren ein Rentenkonzept vorgelegt, das noch immer seine Gültigkeit hat.
Frage von Markus E. • 08.07.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.07.2024 Nach § 12 Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird das Schonvermögen nach einer Karenzzeit von sechs Monaten zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet. Dies entspricht dem Prinzip der Subsidiarität im deutschen Sozialrecht. Dieser sieht vor, dass eigene Mittel eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen beansprucht werden.
Frage von Björn S. • 07.07.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 03.02.2025 Wie in meiner Antwort vom 18.12.2023 ausgeführt, hatten Leistungsberechtigte nach dem BVG (sowohl die Beschädigten als auch die Hinterbliebenen) keinen eigenständigen Anspruch auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.
Frage von Hans M. • 06.07.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 02.10.2024 Ziel ist es, dass künftig weniger Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.
Frage von Michael A. • 06.07.2024
Antwort von Thorsten Frei CDU • 06.07.2024 Unsere Fraktion erarbeitet derzeit ein Positionspapier, mit dem wir sehr genau darlegen, wo wir Handlungsbedarf sehe