Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Gerd Werner Z. • 09.07.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 11.07.2024 Natürlich steht Ihnen auch frei, sich beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden beraten zu lassen, wenn es um mögliche Verletzungen von zu meldenden Vermögenswerten in Bezug auf Ihre Grundsicherung geht. Sollten die Vermögenswerte über die Freibeträge gehen, kann es durchaus sein, dass Sie Teile der Grundsicherung zurückzahlen müssten.
Frage von Heinrich G. • 09.07.2024
Antwort von Joachim Herrmann CSU • 29.07.2024 Wer Bürgergeld bezieht, muss daher jedes zumutbare Job-Angebot annehmen.
Frage von Markus E. • 09.07.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.07.2024 Das anrechnungsfreie Schonvermögen sind 40.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieses um 15.000 Euro. Um zu vermeiden, die Solidargemeinschaft mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich auch zunächst von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann, sollte die Regelung für das Schonvermögen eingeschränkt werden.
Frage von Roger W. • 09.07.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 05.09.2024 Wichtig ist: Die Leitideen des Bürgergeldes bleiben bestehen! Es richtet sich unverändert an erwerbsfähige Menschen (und deren Familien), die Hilfe wirklich brauchen. Das Bürgergeld bleibt eine verlässliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Jobcenter unterstützen auch weiterhin aktiv Menschen, um sie aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.
Frage von Janina C. • 08.07.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 29.10.2024 Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz haben wir die Situation für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe, aber auch in der Eingliederungshilfe und dem Sozialen Entschädigungsrecht allerdings bereits wesentlich verbessert. Verdienen die betroffenen Unterhaltsverpflichteten im Jahr bis zu 100.000 Euro, sind sie nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Frage von Dietmar A. • 08.07.2024
Antwort ausstehend von Eileen Woestmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN