Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Bernd H. • 18.08.2021
Antwort von Thorsten Frei CDU • 09.09.2021 Soldatinnen und Soldaten werden gezielt dort eingesetzt, wo die Verwaltung auf deren praktische Erfahrungen und Fachexpertise angewiesen ist, wie etwa in Rüstung und dem Beschaffungswesen. Die militärische Expertise der Einsatzkräfte ist hier faktisch unersetzbar.
Frage von Bernd H. • 18.08.2021
Antwort von Johannes Fechner SPD • 25.08.2021 An den Grundfesten unserer Wehrverfassung darf dabei aber nicht gerüttelt werden. Darauf werde ich im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit auch weiterhin achten.
Frage von Bernd H. • 18.08.2021
Antwort von Daniela Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 25.08.2021 Eines der Ziele für das BMVg muss es sein, existierende Stellen in der Verwaltung und der Truppe zu besetzen. Dazu braucht es eine verantwortungsbewusste Personalgewinnung, berufliche Perspektiven für die Angehörigen der Bundeswehr und Verlässlichkeit seitens des Dienstherrn. Wir setzen uns auch für eine praktizierte und weiterentwickelte Innere Führung und zeitgemäße, verbindliche politische Bildung in der Bundeswehr ein.
Frage von Bernd H. • 18.08.2021
Antwort von Monika Grütters CDU • 24.08.2021 Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und halte die Verwendung von Soldaten in der Wehrverwaltung für vereinbar mit §87b.
Frage von Bernd H. • 18.08.2021
Antwort von Bernhard Loos CSU • 19.08.2021 Um die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung zu gewährleisten, sind Soldaten, die in Behörden und Dienststellen der Bundeswehrverwaltung verwendet werden, aus der Befehlskette der Streitkräfte herausgelöst.
Frage von Bernd H. • 18.08.2021
Antwort von Marco Buschmann FDP • 10.09.2021 Aus verfassungsrechtlicher Sicht sehe ich kein Problem, Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung einzusetzen, soweit diese dabei aus der militärischen Befehlsgewalt herausgelöst sind und fachlich ausschließlich den zivilen Weisungsrechten ihrer Vorgesetzen in der Wehrverwaltung unterliegen