Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 09.09.2021

Soldatinnen und Soldaten werden gezielt dort eingesetzt, wo die Verwaltung auf deren praktische Erfahrungen und Fachexpertise angewiesen ist, wie etwa in Rüstung und dem Beschaffungswesen. Die militärische Expertise der Einsatzkräfte ist hier faktisch unersetzbar.

Portrait von Johannes Fechner
Antwort von Johannes Fechner
SPD
• 25.08.2021

An den Grundfesten unserer Wehrverfassung darf dabei aber nicht gerüttelt werden. Darauf werde ich im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit auch weiterhin achten.

Portrait von Daniela Wagner
Antwort von Daniela Wagner
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 25.08.2021

Eines der Ziele für das BMVg muss es sein, existierende Stellen in der Verwaltung und der Truppe zu besetzen. Dazu braucht es eine verantwortungsbewusste Personalgewinnung, berufliche Perspektiven für die Angehörigen der Bundeswehr und Verlässlichkeit seitens des Dienstherrn. Wir setzen uns auch für eine praktizierte und weiterentwickelte Innere Führung und zeitgemäße, verbindliche politische Bildung in der Bundeswehr ein.

Portrait von Monika Grütters
Antwort von Monika Grütters
CDU
• 24.08.2021

Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und halte die Verwendung von Soldaten in der Wehrverwaltung für vereinbar mit §87b.

Bundestagskandidat Bernhard Loos
Antwort von Bernhard Loos
CSU
• 19.08.2021

Um die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung zu gewährleisten, sind Soldaten, die in Behörden und Dienststellen der Bundeswehrverwaltung verwendet werden, aus der Befehlskette der Streitkräfte herausgelöst.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 10.09.2021

Aus verfassungsrechtlicher Sicht sehe ich kein Problem, Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung einzusetzen, soweit diese dabei aus der militärischen Befehlsgewalt herausgelöst sind und fachlich ausschließlich den zivilen Weisungsrechten ihrer Vorgesetzen in der Wehrverwaltung unterliegen

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