Frage von Leif M. • 24.12.2024

Antwort ausstehend von Fabian Schrumpf CDU
Tatsächlich handelt es sich in den von Ihnen aufgeworfen Konstellationen um Fälle, in denen bislang eine Ersterschließung, die die hierfür erforderlichen technischen Vorgaben erfüllt, noch nicht erfolgt ist, und für die noch zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Abrechnung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgt ist, mithin also noch keinerlei Kosten auf die Anlieger umgelegt wurden.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass sich Bauherren bzw. Grundstücksbesitzer an den Erschließungskosten von Straßen beteiligen.