Einsetzung einer Kommission zur Reform der förderalen Sicherheitsarchitektur

Der Antrag der FDP-Fraktion fordert den Bundestag zur Schaffung einer Kommission auf, die Vorschläge zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur ausarbeiten soll. Ziel der Reform sei es, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden effizienter zu machen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
140
Dagegen gestimmt
505
Enthalten
3
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Mit einem Antrag fordert die FDP-Fraktion den deutschen Bundestag auf, eine Kommission einzusetzen, die Vorschläge ausarbeiten soll, inwiefern durch eine Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Sicherheitsbehörden verbessert werden kann. Die Kommission soll mit je einem Mitglied und einer Stellvertretung aus den 16 Bundesländern besetzt werden. Auch der Bundestag soll 16 Verter:innen und Stellverter:innen entsenden. Hintergrund der Debatte seien laut Antrag die neuen Bedrohungen, die von vernetzten terroristischen Zellen, wie beispielsweise die des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz oder des NSU (Nationsozialistischer Untergrund), ausgingen. Durch die föderalen Strukturen sei es für die Sicherheitsbehörden schwierig, Aktivitäten der Attentäter:innen, die sich regelmäßig über Ländergrenzen hinweg bewegen, ausreichend zu erfassen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Kommission erarbeitet, wie unter anderem klarerer Regeln und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern geschaffen werden können. Ein Vorschlag ist es, dies beispielsweise durch Kooperationen oder Fusionen zu erreichen. Zudem soll eine gemeinsame digitale Sicherheitsarchitektur geschaffen werden, um eine reibungsloseren Kommunikations- und Informationsablauf zu ermöglichen.

Die Grünen und die FDP stimmten für den Antrag, die Mehrheit der Abgeordneten (aus den Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und Linke) jedoch gegen den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.


Anmerkung der Redaktion:


Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der FDP-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der FDP-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der FDP-Fraktion gestimmt und die antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der FDP-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der FDP-Fraktion.