Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Fraktionsübergreifend hat der Bundestag einem Gesetzentwurf zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik zugestimmt. Demnach dürfen Eltern in bestimmten Fällen die Embryonen bei künstlichen Befruchtungen auf Gendefekte testen lassen.

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Dafür gestimmt
326
Dagegen gestimmt
259
Enthalten
8
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist künftig in Deutschland in gewissen Fällen legal. Der Bundestag stimmte fraktionsübergreifend mit knapper Mehrheit für einen Gesetzesentwurf von Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU). Diese sprachen sich dafür aus, die PID eingeschränkt zu erlauben. Paare, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Fehl- bzw. Totgeburt sehr hoch eingeschätzt wird, sollten nach einem positiven Votum einer Ethikkommission in speziell dafür zugelassenen Zentren die Möglichkeit einer PID bekommen. Ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo kann auf Erbkrankheiten oder schädliche Besonderheiten der Chromosomen hin untersucht werden, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Diese speziellen Voruntersuchungen werden als Präimplantationsdiagnostik bezeichnet. Hierdurch sollen solche Embryonen ausgeschlossen werden, die Erbgutdefekte aufweisen und beim Neugeborenen zu entsprechenden Krankheiten oder Behinderungen führen können. Durch das mehrheitliche Votum für die eingeschränkte Legalisierung der PID wurden zwei weitere Gesetzesentwürfe, die ebenfalls von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegt wurden, abgelehnt. Norbert Lammert (CDU/CSU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) plädierten dafür die PID "grundsätzlich" zu verbieten, in Ausnahmefällen jedoch für "nicht rechtswidrig" zu erklären. Diese Ausnahmefälle seien dann gegeben, wenn mit "hoher Wahrscheinlichkeit" die Gefahr bestünde, dass die erbliche Vorbelastung der Eltern zu einer derartigen Schädigung des Embryos führt, dass mit "hoher Wahrscheinlichkeit" von einer Fehl- bzw. Totgeburt ausgegangen werden muss. Birgitt Bender (Bündnis90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CDU/CSU) setzten sich in ihrem Entwurf für ein generelles, striktes Verbot der PID ein. Bisher hatte es keine allgemein gültigen Regelungen zur PID gegeben. Geändert hatte dies ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Juli 2010. Ein Arzt hatte bei drei Paaren die PID angewandt und dabei in Abstimmung mit den Eltern Embryonen mit einem Gendefekt absterben lassen. Der Arzt zeigte sich selber an um das Thema PID auf die Agenda zu setzen. Die Richter sprachen ihn frei. Diese faktische Legalisierung durch die Richter schränkten die Abgeordneten im Bundestag heute durch ein gesetzliches Korsett ein.

Weiterführender Link:

Der Antrag im Wortlaut (pdf)