Ausriss Urteil VG Berlin

Verhandlungstermin 26. April: Warum wir den Bundestag verklagen

Ende April treffen sich abgeordnetenwatch.de und die Bundestagsverwaltung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dann geht es um nicht weniger als die Frage, ob der Bundestag sich der öffentlichen Kontrolle durch Bürger und Medien entziehen kann.

von Martin Reyher, 23.03.2018

In der Verwaltung des Deutschen Bundestages geschehen manchmal merkwürdige Dinge. Da ist zum Beispiel die Geschichte des akribischen Referatsleiters, der in seiner Karriere schon einige Parteispendenskandale aufgedeckt hatte. Als er die FDP-/Möllemann-Affäre auf den Tisch bekommt, ist mit einem Mal Schluss für ihn: Der angesehene Experte wird von der Prüfung der Parteifinanzen entbunden und in den Wissenschaftlichen Dienst versetzt (manche sprechen von "kaltgestellt"). Später wird bekannt, dass sich der damalige FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms beim Bundestagspräsidenten über den unbequemen Beamten beschwert hatte.

Unsere Parteispendenklage: Darum geht es

Die Bundestagsverwaltung weigert sich konsequent, Unterlagen über Parteispenden herauszugeben. Weil so eine Kontrolle ihres Handelns unmöglich ist, hat abgeordnetenwatch.de Klage eingereicht und 2017 in 1. Instanz gewonnen. Am 26. April wird in 2. Instanz über die Berufung des Bundestags verhandelt. Die Gerichtsverhandlung vor dem OVG in Berlin ist öffentlich (für weitere Informationen s.u.)

Die Geschichte liegt schon einige Jahre zurück, doch zumindest indirekt geht es auch um sie, wenn sich abgeordnetenwatch.de und die Bundestagsverwaltung am 26. April um 9:30 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg treffen. Denn die Parlamentsverwaltung weigert sich vehement, Dokumente herauszugeben, die mit der Parteienfinanzierung zu tun haben. Dazu gehört für sie der Fall des plötzlich versetzten Referatsleiters ebenso wie andere fragwürdige Vorkommnisse. Jüngstes Beispiel: Eine im Oktober von abgeordnetenwatch.de aufgedeckte illegale Parteispende an die CDU, die trotz eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz vom damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) nicht mit einer Strafzahlung belegt wurde – obwohl dies zunächst erwogen worden war. Den Prüfbericht sowie weitere Unterlagen hält die Parlamentsverwaltung unter Verschluss.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geht es nun in die zweite Runde eines langwierigen Rechtsstreits. Im März 2016 hatten wir die Bundestagsverwaltung verklagt, weil uns diese wiederholt die Herausgabe von Dokumenten zur Parteienfinanzierung verwehrt hatte – und in erster Instanz gewonnen:  Das Berliner Verwaltungsgericht verurteilte den Bundestag Anfang 2017 dazu, abgeordnetenwatch.de sämtliche "Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen" zu den damals aktuellsten Rechenschaftsberichten der Parteien für die Jahre 2013 und 2014 herauszugeben (Az. 2 K 69.16). Gegen dieses Urteil legte der Bundestag Berufung ein, über die nun am 26. April verhandelt wird.

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Warum ist der Ausgang der Klage so wichtig?

In dem Verfahren geht es um nicht weniger als die Frage, ob der Bundestag sich der öffentlichen Kontrolle durch Bürger und Medien entziehen kann. Die Parlamentsverwaltung vertritt die Position, dass sie das Recht dazu hat, jedenfalls dann, wenn es um Fragen der Parteienfinanzierung geht. Denn in diesem Fall greife nicht das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das allen Interessierten die Möglichkeit zur Einsichtnahme in behördliche Dokumente gibt, sondern das Parteiengesetz. Und dieses sei ein Spezialgesetz und gehe deshalb vor. 

Aus unserer Sicht ist das Informationsfreiheitsgesetz sehr wohl anwendbar. Mit dem IFG wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die Arbeit der Behörden durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden kann. Wenn sich nun eine Behörde wie die Bundestagsverwaltung dieser Kontrolle entziehen will, widerspricht dies nicht nur der Intention des Gesetzes, sondern schadet unserer Demokratie. Derzeit erfährt man zum Beispiel nicht einmal, ob die Verwaltung fragwürdigen Parteispenden tatsächlich nachgeht – und wenn ja: wie beharrlich sie dabei ist. So etwas sind legitime Fragen.

Gutachten für 12.000 Euro aus Steuergeldern

Wie ernst es dem Bundestag ist, zeigt sich u.a. daran, dass er eigens ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben hat. Wenig überraschend kommt die interne Expertise (pdf) einer Professorin von der Universität Konstanz zu derselben Rechtsauffassung wie die Parlamentsverwaltung: Dokumente zur Parteienfinanzierung dürfen unter Verschluss bleiben.

Das Gutachten hat dem Bundestag bislang keinen Erfolg vor Gericht gebracht (in 1. Instanz verlor er), dafür aber beträchtliche Kosten verursacht: Rund 12.000 Euro kostete die Ausarbeitung. Die Transparenzverhinderung der Bundestagsverwaltung kommt die Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen – so oder so. 

So können Sie bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag, 26. April dabei sein: Die mündliche Verhandlung  vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ist öffentlich (Hardenbergstraße 31, Berlin). Eine vorherige Anmeldung ist zwar nicht erforderlich, wir empfehlen dennoch, sich kurz per Mail unter verwaltung@ovg.berlin.de anzukündigen und uns mit der Adresse info [at] abgeordnetenwatch.de CC zu setzen (Mailvorlage). Denn das OVG hat einen recht kleinen Saal vorgesehen und könnte bei einem gesteigerten Interesse die Verhandlung in einen größeren Saal verlegen. Beginn der mündlichen Verhandlung ist um 9:30 Uhr. Wegen der Eingangskontrolle sollten sie frühzeitig dort sein und sich zudem ausweisen können.

Warum wir klagen und was wir von der Verhandlung erwarten, erklären wir in diesem Video:

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