Akte "Transparenzregister": Wie die Unternehmerlobby die Position der Bundesregierung änderte

Eigentlich sollte das Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche für die Öffentlichkeit einsehbar werden. Doch nach einer Intervention der Unternehmerlobby änderte sich mit einem Mal die Position der Regierung. Am Ende entschied der damalige Finanzminister Schäuble persönlich – gegen mehr Transparenz. Dies geht aus der Akte zu dem Vorgang hervor, die FragDenStaat nun öffentlich gemacht hat.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 06.02.2019
Briefkästen (Symbolbild)

Der Lobbyverband der „Familienunternehmer“ brachte 2017 eine Regelung für mehr Transparenz bei Hinterleuten von Briefkastenfirmen zu Fall. Wie aus der Akte zum Fall hervorgeht, die FragDenStaat über das Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesfinanzministerium anforderte und nun hier veröffentlicht hat, plante das Ministerium 2016, nach Vorgaben der Europäischen Union ein Transparenzregister ins Leben zu rufen. Die Idee: Wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen und Stiftungen müssen ins Register gemeldet werden, damit sich Behörden, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit über sie informieren können. Geldwäsche soll so verhindert werden.

Einen großen Streit gab es allerdings in Bezug auf die Zugänglichkeit des Registers: Das Innenministerium wollte, dass nur wenige Personen auf die Daten zugreifen konnten, das Justizministerium plädierte für mehr Offenheit. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hatte keine Einwände gegen einen öffentlichen Zugang.

Lobby-Schreiben an: Kanzleramt, Söder, Finanzministerium

Zunächst setzte das Finanzministerium auf Transparenz. Es erstellte einen Referentenentwurf, der einen Zugang für die gesamte Öffentlichkeit vorsah. Die Begründung des zuständigen Referats: „Manch andere Mitgliedstaaten wie etwa das Vereinigte Königreich“ hätten bereits ein öffentliches Transparenzregister eingeführt oder planten dies, „wie wohl die Niederlande und die skandinavischen Länder.“

Die Haltung des Ministeriums sollte sich aber ändern – und zwar aufgrund der Unternehmerlobby. Der Verband „Die Familienunternehmer“, aufgeschreckt von der Transparenzregel im Referentenentwurf, wandte sich schriftlich ans Bundeskanzleramt, den bayerischen Ministerpräsidenten Söder und den zuständigen Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU).

Anders als der Name suggeriert, sind Familienunternehmer in Deutschland nicht unbedingt Kleinunternehmer – auch Milliardenkonzerne wie BMW, Merck oder die Oetker-Gruppe zählen dazu. Das Berliner Büro des einflussreichen Interessenverbandes, der auch schon erfolgreich gegen Regierungspläne bei der Erbschaftssteuer lobbyiert hat, befindet sich am Pariser Platz, direkt neben dem Brandenburger Tor. 

Schreiben des Verbandes Die Familienunternehmer an das BMF
Schreiben des Verbandes "Die Familienunternehmer" vom 3. Januar 2017 an das Bundesfinanzministerium

Am 3. Januar 2017 verfasste der Verband ein Schreiben an das Bundesfinanzministerium, mit dem er Staatssekretär Meister unter Druck setzte. Seien die Hinterleute von Unternehmen bekannt, stiegen damit „nicht nur die Gefahr für Leib und Leben von Familienunternehmern und deren Angehörigen“. Außerdem gebe es „erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken“.

"Unser Minister hat gestern entschieden..."

Der Staatssekretär ließ sich offenbar beeindrucken. Er ließ die Position der Familienunternehmer erneut prüfen. Letztlich entschied Minister Schäuble persönlich, dass die Informationen im Verborgenen bleiben sollen – entgegen dem ursprünglichen Vorschlag seines eigenen Hauses. Am 24. Januar 2017 schrieb die Referatsleiterin für den Bereich Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzministerium in einer regierungsinternen Mail:

"Unser Minister hat gestern entschieden, dass jedenfalls für den Kabinettentwurf der Zugang zum Transparenzregister nicht öffentlich ausgestaltet werden soll (...)."

Dem Schreiben angehängt war Stellungnahme des Verbandes der Familienunternehmer.

Das Transparenzregister durfte also nicht so transparent sein – und kann inzwischen dementsprechend auch nur dürftige Ergebnisse aufweisen: Journalisten beklagen immer wieder, dass die Datenqualität im Transparenzregister schlecht ist. Viele Firmen melden ihre Eigentümer nicht, die Behörden sind mit der Kontrolle offenbar überfordert. Gäbe es einen öffentlichen Zugang, wäre die Kontrolle deutlich einfacher.

Die könnte aber bald doch noch kommen: Nach der neuen EU-Antigeldwäscherichtlinie ist nämlich ein offener Zugang zum Transparenzregister vorgeschrieben. Auf EU-Ebene haben die Familienunternehmer offenbar weniger Gehör als in der deutschen Politik gefunden.

Arne Semsrott

Der Autor ist Leiter unserer Partnerorganisation FragDenStaat.de, über das sich Dokumente von Behörden per Informationsfreiheitsgesetz anfordern lassen.
 

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