
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.

Es ist für mich von zentraler Bedeutung, der AfD im politischen Wettbewerb entgegenzutreten.

Daher bin ich aktuell der Meinung, dass wir die politische Auseinandersetzung mit dieser Partei viel schärfer und klarer führen müssen, unsere Politik und Antworten auf die Zukunftsaufgaben viel besser kommunizieren und somit deutlich machen müssen, dass diese Partei keine Alternative zu einem demokratischen Wettstreit der besseren politischen Konzepte ist.

Eine Kürzung bei der Wohnraumförderung liegt nicht vor.

Die Modernisierung von Objekten in den Händen von Wohnungseigentümergemeinschaften ist und bleibt ein wichtiges Anliegen.

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Die Wohnraumförderung ist nicht gekürzt. Für 2023 stehen 463,3 Mio. Euro zur Verfügung, das steigt in 2024 auf 551,4 Mio. Euro. Sie sehen also, eine kräftige Steigerung.