Korrektur der Polizeireform

Der von den Regierungsfraktionen CDU und Grünen eingereichte Antrag zur Überarbeitung der Polizeireform wurde mit den Stimmen ebendieser angenommen.

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Dafür gestimmt
83
Dagegen gestimmt
50
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 143 Abgeordneten.

Die 2014 in Kraft getretene Polizeireform von der damaligen rot-grünen Landesregierung wurde vom Lenkungsausschuss "Evapol" evaluiert. In dessen Bericht wird empfohlen die derzeitige Anzahl der Polizeipräsidien von 12 auf 14 zu erhöhen. In einem Kompromiss einigte sich die Landesregierung darauf, die Zahl vorerst auf 13 zu erhöhen. Dabei sollen:

  1. ein Polizeipräsidium um den neuen Standort Ravensburg entstehen, zu dem außerdem der Bodenseekreis und der Kreis Sigmaringen zählen werden,
  2. das Präsidium in Konstanz mit dem Präsidium in Tuttlingen fusionieren, wozu ebenfalls die Kreise Rottweil und der Schwarzwald-Baar-Kreis zählen,
  3. der Zollernalbkreis durch die Auflösung des Präsidiums Tuttlingen zum Polizeipräsidium in Reutlingen zugeordnet werden und
  4. ein neues Präsidium in Pforzheim entstehen, das den Kreis Calw und den Enzkreis beinhaltet soll, die deswegen vom Polizeipräsidium Karlsruhe ausgegliedert werden.

Die Änderungen treten ab 2020 in Kraft. Zu einem späteren Zeitpunkt soll erneut geprüft werden, ob eine Erhöhung auf 14 Polizeipräsidien notwendig ist, wie es von Evapol und in dem Antrag der FDP/DVP Fraktion gefordert wird.

Bei der Abstimmung votierten die Fraktionen CDU und Grüne geschlossen dafür, womit der Antrag angenommen wurde. SPD, AfD sowie FDP/DVP stimmten gegen den Antrag und argumentierten, dass die Landesregierung damit die innere Sicherheit in Baden-Württemberg nicht ernst nehme. Wenn schon eine Expertenkommission eingesetzt würde, sollte man auch auf ihren Rat hören. Sasha Binder (SPD) merkte an, dass damit auch die Polizist*innen im Stich und im Unklaren gelassen würden.