Bevölkerungsschutzgesetz – Normenkontrolle

Der Antrag der Fraktion AfD fordert eine erneute Änderung der Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht. Vor zwei Wochen gab es eine Änderung, durch welche § 28b neu in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde, und so die Bundesnotbremse in-Kraft-treten ließ. Eben diese kritisiert die AfD in ihrem Antrag mit dem Argument, dass die Änderung verfassungswidrig sei.

Die Fraktion AfD stimmte geschlossen für den Antrag, während die Fraktionen CDU/CSU, SPD, B90/GRÜNE, FDP und DIE LINKE geschlossen dagegen stimmten. Der Antrag wird somit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
84
Dagegen gestimmt
563
Enthalten
1
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Das Argument, dass die Bundesnotbremse die Grundrechte der Bevölkerung in einer rechtswidrigen Art und Weise eingrenzt, traf bei den anderen Parteien auf wenig Verständnis. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehe ebenso in der Verfassung und müsse in dieser Krisensituation nationaler Tragweite in besonderem Maße berücksichtigt werden. Auch, wenn dadurch die Grundrechte in anderem Maße beeinträchtigt würden, müsste man die Kollisionsgüter hier ganz einfach ins Verhältnis setzen.

Die Fraktion AfD stimmte geschlossen für den Antrag, während die Fraktionen CDU/CSU, SPD, B90/GRÜNE, FDP und DIE LINKE  geschlossen dagegen stimmten. Der Antrag wird somit abgelehnt.