Abstimmung um 19.55 Uhr: Beschneidung des Rederechts soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden (mit Update)

Die Beschneidung des Rederechts für Bundestagsabgeordnete mit einer abweichenden Meinung dürfte weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Die für kommende Woche Donnerstag geplante Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung wurde vom Ältestenrat auf 19.55 Uhr terminiert, wie aus einer Antwort des Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Foto) auf abgeordnetenwatch.de hervorgeht. Zuvor debattiert der Bundestag laut Tagesordnung zum Beispiel noch ausführlich über den "Fortbestand des Klosters Mor Gabriel". Wenn die Abgeordneten dann kurz vor der Tagesschau der Beschneidung ihrer Rechte zustimmen sollen, dann sind für gewöhnlich selbst die Kameras von Phoenix abgeschaltet.

von Martin Reyher, 16.04.2012

Am Wochenende hatte ein Bericht der Süddeutschen Zeitung für Aufregung gesorgt, wonach das Rederecht jener Bundestagsabgeordneten massiv eingeschränkt werden soll, die eine andere Meinung vertreten als die Mehrheit ihrer Fraktion. Sie sollen nach dem Willen der Fraktionsführung von Union, SPD und FDP künftig nur in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit allen Fraktionen im Plenum sprechen dürfen, und das auch nur drei Minuten lang. Weitgehend kassiert wird auch das Recht zur persönlichen Erklärungen von Abgeordneten, in denen diese ihr abweichendes Votum im Bundestagsplenum begründen. Bislang stehen ihnen hierzu fünf Minuten am Rednerpult zu, künftig sollen sie nur noch eine schriftliche Erklärung abgeben können. Nur in Ausnahmefällen würde ihnen eine mündliche Erklärung von drei Minuten gestattet.

Spürbar aufgebracht und voller Sarkasmus äußert sich der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de. Dessen Fraktion hatte im Geschäftsordnungsausschuss zusammen mit der Linkspartei als einzige gegen die Kastration des Rederechts gestimmt. Ströbele schreibt auf die Frage nach seiner Meinung:

Welche Frage gerade an mich, der ich zehn Jahre lang von meiner Fraktion keine Redezeit bekommen hatte um meine abweichende Meinung zu Krieg in Afghanistan im Plenum zu sagen. Selbstverständlich bin ich für Redezeit für Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, die eine von ihrer jeweiligen Fraktion abweichende Meinung zu Gehör bringen wollen.
Der Bundestagspräsident hatte mit seiner Zulassung der Reden von Abweichlern in der CDU und FDP zum milliardenschweren Rettungsschirm von der Fraktionsmeinung mal eine gute Idee und die Verfassung richtig verstanden, schon wird er "zur Ordnung" gerufen. Auch ich habe in den vergangen Monaten einmal dankbar die Möglichkeit in einer Afghanistandebatte genutzt, die mir Lex-Lammert eröffnet hatte.
Anstatt sich dafür einzusetzen, daß die einzelnen Abgeordneten mehr Möglichkeiten zum Mitdiskutieren und Mitgestalten im Parlament bekommen, wollen die Fraktionsführungen der CDU, SPD, FDP, die für sich Rederecht von 20 Minuten und mehr ständig in Anspruch nehmen, die Redezeit für einzelne Abgeordnete, die nicht ihrer Meinung sind, auf drei Minuten begrenzen und nur nach Abstimmung mit ihnen zulassen. Haben sie denn so große Angst um Einfluß und Disziplin.
Der Name "Parlament" kommt vom lateinischen parlare, das heißt "reden". Die Parlamentsabgeordneten sind also zum Reden im Parlament da. Wenn ich dort nicht reden darf, kann ich gleich zu Hause bleiben und per mail abstimmen. An der Meinungsbildung im Parlamentsplenum soll ich ja möglichst nicht mitwirken, höchstens durch Beifallklatschen. Abweichler von den Fraktionsmeinungen sollen diszipliniert werden. Meinungsvielfalt bleibt auf der Strecke. Debatten werden langweiliger. Kein Wunder wenn die Bevölkerung sich abwendet und viele ihre Meinung im Parlament nicht mehr vertreten finden.
Am 26.4., dem nächsten Sitzungstag, um fünf Minuten vor 20 Uhr, wenn kaum noch jemand zuhört und keine Öffentlichkeit mehr da ist, befaßt sich der Bundestag mit dieser Änderung der Geschäftsordnung.
Die gemeinten Abweichler müssen sich notfalls über Fraktionsgrenzen hinweg zusammentun und mit Hilfe des Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsrechte sichern auch im Interesse der Parlamentarischen Demokratie.

Zwischen den Zeilen ist die Empörung auch aus einer Antwort des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy (Foto) herauszulesen. „Zur Zeit gibt es keine aktuelle Vorlage, die zur Entscheidung ansteht“, schreibt Edathy einem Bürger. „Vielleicht fragen Sie mal Mitglieder des Geschäftsordnungs-Ausschusses des Bundestages?“

Seit Samstag haben auf abgeordnetenwatch.de zahlreiche Fragesteller von den Volksvertretern eine Stellungnahme zu den Plänen eingefordert. Als erste haben sich Ströbele und Edathy gegen das Ansinnen positioniert, weitere dürften folgen. Gut möglich, dass am Ende ein Aufstand der frei gewählten Abgeordneten gegen die Fraktionsführung steht – und erfolgreich ist.

So wie im Mai 2008. Damals hatten die Fraktionsspitzen von Union und SPD im stillen Kämmerlein eine zweite Diätenerhöhung innerhalb von wenigen Monate vereinbart. Hunderte Bürgerinnen und Bürger forderten daraufhin auf abgeordnetenwatch.de eine Stellungnahme ihrer Wahlkreisabgeordneten ein. Viele Parlamentarier, die selbst von den Plänen überrascht worden waren, legten sich - in seltener Eintracht mit den erzürnten Bürgern - öffentlich gegen die Diätenpläne fest. Am Ende fehlte den Fraktionschefs die Mehrheit in den eigenen Reihen, sie begruben die vereinbarte Diätenerhöhung.

Wiederholt sich ein ähnlicher Aufstand nun beim Rederecht?

"Dieser Drops," so der Bundestagsabgeordnete Swen Schulz heute kampfeslustig in der Süddeutschen Zeitung, "ist noch nicht gelutscht".

Update 12:50: Angesichts der massiven Proteste befindet sich die SPD-Fraktionsführung offenbar auf dem Rückzug. Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann schickte vor 20 Minuten folgende Antwort:

Diese Vorschläge zum Rederecht sind nicht ausgereift und werden so nicht kommen. Die Fraktionen hatten noch gar keine Gelegenheit die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses zu beraten. Reformen der Geschäftsordnung sollten ausführlich diskutiert und möglichst im Konsens mit allen Fraktionen verabschiedet werden. Beides ist nicht geschehen. Deswegen wird es auch in der nächsten Woche keine Abstimmung im Bundestag geben.
Die SPD wird sicherstellen, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen können.
Darüber hinaus wird die SPD das erfreuliche Interesse an einer lebendigen Demokratie nutzen, um unsere Vorschläge für eine Reform der Debatten im Bundestag erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Wir brauchen weniger Rituale und mehr lebendige Diskussionen. Wir wollen mehr Leute für Demokratie interessieren. Das Parlament muss der zentrale sichtbare Ort der politischen Auseinandersetzung sein.
Dazu gehört auch, dass die Kanzlerin endlich bereit ist, nicht nur Regierungserklärungen abzugeben, sondern in der Fragestunde des Parlamentes die Fragen der Abgeordneten direkt zu beantworten. Das ist in anderen Parlamenten üblich, wurde in Deutschland aber bisher von der Koalition blockiert. Vielleicht gelingt es jetzt, den Widerstand aus der Koalition zu überwinden. Es ist absurd, dass solche Debatten mit der Kanzlerin in inszenierten Bürgerforen stattfinden, im Bundestag aber nicht möglich sein sollen.

FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen teilte mit:

Nach der massiven Kritik des Wochenendes ist es natürlich sinnvoll auf die Kritiker zuzugehen und mit Ihnen das Gespräch zu suchen. Deshalb wird es in der kommenden Woche eine Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden und aller Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer geben in denen ausgelotet werden soll, wie das grundgesetzlich geschützte Rederecht der Abgeordneten besser gesichert werden kann. Ich werde mich in diese Diskussion gerne einbringen. Reden von Abweichlern beleben die parlamentarische Debatte und genau in diesem Sinne sind die jetzt kritisierten Vorschläge des Geschäftsordnungsausschusses auch ausgearbeitet worden. Ich hätte mir gewünscht, die Kritiker hätten Sie überhaupt mal zur Kenntnis genommen.

Update 16:00: Weitere aktuelle Antworten zum Thema: Martin Gerster, SPD:

Von der gegenwärtig diskutierten Initiative aus dem Bundestags-Geschäftsordnungsausschuss halte ich gar nichts. Bisher konnten die im Raum stehenden Vorschläge noch nicht in unserer Fraktion beraten werden und ich sehe hier von Seiten vieler Genossinnen und Genossen massiven Diskussionsbedarf. Sollte das Vorhaben dem Plenum tatsächlich in der gegenwärtig angedachten Form zur Entscheidung vorgelegt werden (was ich nicht erwarte!), werde ich werde durch mein Abstimmungsverhalten deutlich machen, dass ein Parlament lebendige öffentliche Diskussionen und gelebte Meinungsvielfalt braucht, um seinen gesellschaftlichen Zweck zu erfüllen.

Bärbel Kofler, SPD:

Aufgrund der mir bisher vorliegenden Erkenntnisse würde ich mit Nein abstimmen.

Michael Gerdes, SPD:

Die in der Presse angesprochenen Vorschläge zur Änderung des Rederechts im Bundestag sind weder gut durchdacht, noch entsprechen sie meiner Vorstellung von Demokratie. Die Fraktionen hatten bisher noch gar keine Gelegenheit, die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses zu beraten. Reformen der Geschäftsordnung müssen ausführlich diskutiert werden. Zudem sollten sie möglichst im Konsens mit allen Fraktionen verabschiedet werden. Beides ist nicht geschehen. Ich bin dafür, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen können. Das Parlament muss Ort der politischen Auseinandersetzung bleiben.

Karin Evers-Meyer, SPD:

Die Vorschläge zum Rederecht im Deutschen Bundestag sind allesamt unausgereift und dürfen so nicht kommen. Die Fraktionen - und vor allem ich als SPD-Bundestagsabgeordnete - hatten bisher überhaupt keine Gelegenheit die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses zu beraten. Reformen der Geschäftsordnung müssen meiner Ansicht nach ausführlich diskutiert und möglichst im Einklang mit den anderen Fraktionen erzielt werden. Beides ist nicht geschehen. Auch aus diesem Grund wird es in der nächsten Woche keine Abstimmung darüber im Bundestag geben. Für mich als Abgeordnete ist klar, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen müssen. Das ist Demokratie. Ich glaube, wir brauchen weniger Rituale und mehr lebendige, offene Diskussionen.

Eckhard Pols, CDU:

Ich persönlich bin gegen eine Einschränkung des Rederechts, weil es ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie ist, auch abweichende Meinungen zu politischen Themen innerhalb der Fraktionen im Deutschen Bundestag frei äußern zu dürfen.

Claudia Winterstein, FDP:

Für die FDP-Bundestagsfraktion ist ein Maulkorb für Abgeordnete selbstverständlich nicht akzeptabel. Dies ist mit den Vorschlägen des Geschäftsordnungsausschusses auch nicht beabsichtigt worden. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit ist bislang nicht gefallen und wird kurzfristig auch nicht erfolgen. Die Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen werden sich in der nächsten Sitzungswoche umfassend mit der Thematik befassen. Ziel der Gespräche ist eine Lösung, die dem Freien Mandat des Abgeordneten und der Arbeitsfähigkeit des Parlaments in gleicher Weise gerecht wird und von einer breiten Zustimmung getragen wird. Bis zum Ergebnis dieser Gespräche werden keine Änderungen der geltenden Geschäftsordnung beschlossen.

Norbert Barthle, CDU:

Wie Sie vlt. inzwischen gelesen haben, soll über die ganze Thematik noch einmal diskutiert werden, eine Änderung der Geschäftsordnung wird am 26.4. nicht stattfinden.
Ihre Anfrage hätte mich auch etwas in Verlegenheit gebracht, da ich den Text des Änderungsentwurfs zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) zur Zeit selbst nicht kenne; er liegt schlicht noch nicht vor. Das Ganze ist bislang nur im (dafür federführend zuständigen) Geschäftsordnungsausschuss beraten worden. Auch die Medien und die vielen Kritiker konnten m.E. nur Entwürfe kennen, in keinem Fall die abschließende Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Nach meinem Kenntnisstand geht es in der Sache selbst um zwei Sachverhalte, die in der Öffentlichkeit aktuell z.T. durcheinandergebracht zu werden scheinen:
Zum einen geht es um den § 31 GO-BT, die sog. "Erklärung zur Abstimmung". Damit können Abgeordnete NACH der eigentlichen Debatte kurz das Wort ergreifen, um ihr eigenes Abstimmungsverhalten zu erläutern. Gedacht war und ist dieses Instrument eigentlich für die Erläuterung eines von der Fraktionsmeinung abweichenden Abstimmungsverhaltens oder um konkrete Vorbehalte zu benennen. In der letzten Zeit ist es jedoch von einer bestimmten Fraktion des Bundestages massiv missbraucht worden; es wurden zahlreiche Erklärungen abgegeben, die alle mehr oder weniger nur dazu dienten, die bereits beendete Debatte fortzusetzen. Diesem Missbrauch soll dadurch abgeholfen werden, daß diese Erklärungen künftig schriftlich zu erfolgen haben; nur in Ausnahmefällen kann der Präsident eine mündliche Erklärung zulassen. Da all das außerhalb der eigentliche Debatte stattfindet, ist m.E. eine Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Rederechts damit nicht verbunden.
Zum anderen ist der § 35 GO-BT betroffen, der die Rededauer und die Rednerordnung betrifft. Bisher gab es überhaupt noch keine Regelung, wie mit dem Redewunsch von Abgeordneten umgegangen werden soll, die von der Mehrheitsmeinung in der Fraktion abweichen. Nachdem der Bundestagspräsident in der EFSF-Debatte erstmals (!) zweien dieser MdBs ein Rederecht eingeräumt hatte, wurde beschlossen, diese Möglichkeiten in der Geschäftsordnung ausdrücklich zu regeln. Geplant ist nun, daß der Präsident diesen sogenannten "Abweichlern" ein Rederecht von drei Minuten einräumen kann; dies soll "im Benehmen" mit den Fraktionen erfolgen. Die Fraktionen sollen also informiert werden, ein Einverständnis ist ausdrücklich nicht notwendig. Durch das "Benehmen" soll lediglich die Abfolge von Pro- und Contra-Rednern so gesteuert werden können, daß es für die Zuhörer nachvollziehbar wird.
Wie aus all dem ein "Maulkorb für MdBs" werden konnte, erschließt sich mir zumindest nicht auf den ersten Blick. Die Rechte von Abgeordneten anderer Meinung werden erstmals in der Geschäftsordnung festgeschrieben, das ist das Gegenteil eines Maulkorbs. Ich befürchte, wir haben an diesem Punkt wieder einmal beobachten können, wie eine gewisse Ahnungslosigkeit und künstliche Empörung bei Kommentatoren eine Eigendynamik entwickelt haben...

Jörg van Essen, FDP:

Selbstverständlich wird es mit der FDP keinen Maulkorb für Abgeordnete geben. Das verbietet schon Artikel 38 des Grundgesetzes. Deswegen bleibt es auch bei dem Recht des Abgeordneten, jederzeit mit einer Zwischenintervention unabhängig von den gemeldeten Rednern in eine Debatte einzugreifen.
Neu ist, dass eine Regelung für von der Mehrheitsmeinung der Fraktion abweichende Redner geschaffen wird. Dies sah die Geschäftsordnung des Bundestages bisher nicht vor. Wie bei der bewährten Zwischenintervention ist für abweichende Redner grundsätzlich eine Redezeit von drei Minuten vorgesehen. Der amtierende Präsident - und nur er in eigener Verantwortung und nicht ein Fraktionsvorsitzender oder Geschäftsführer - kann von dieser Regelung bei besonderen Debatten, wie beispielsweise der über die Schuldenkrise am 29.9.2011, abweichen.
Aufbauend auf den Erfahrungen dieser Debatte soll weiter festgelegt werden, dass der Präsident alle Fraktionen über die Gewährung von zusätzlichem Rederecht für "Abweichler" informieren muss. Dies gibt Fraktionen, die bei einer solchen Gewährung nicht berücksichtigt worden sind, unter anderem die Möglichkeit, ihrerseits bei dem Präsidenten dann für ihre "Abweichler" ebenfalls um Redezeit zu bitten. Ebenfalls aufbauend auf den Erfahrungen der Debatte vom 29.9.2011 soll festgelegt werden, dass Erklärungen zur Abstimmung grundsätzlich schriftlich erfolgen sollen. In dieser Debatte hatte nach der Abstimmung, als Erklärungen für die Entscheidungsfindung nichts mehr bewirken konnten, eine Vielzahl von Abgeordneten der Linken mündliche Erklärungen abgegeben, die mit der in der Debatte vorgetragenen Fraktionsmeinung übereinstimmten. Aber auch hier sieht die Regelung vor, dass der amtierende Präsident selbstverständlich frei ist, Gelegenheit zu mündlichen Erklärungen zu geben.
Bisher ist mir im Übrigen bei all der Empörung über den angeblichen "Maulkorb", der den Abgeordneten mutmaßlich verpasst werden soll, kein einziger Kritikpunkt an den Vorschlägen des Geschäftsordnungsausschusses vorgetragen worden.
Nach der massiven Kritik des Wochenendes ist es natürlich sinnvoll auf die Kritiker zuzugehen und mit Ihnen das Gespräch zu suchen. Deshalb wird es in der kommenden Woche eine Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden und aller Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer geben in denen ausgelotet werden soll, wie das grundgesetzlich geschützte Rederecht der Abgeordneten besser gesichert werden kann.
Ich werde mich in diese Diskussion gerne einbringen. Reden von Abweichlern beleben die parlamentarische Debatte und genau in diesem Sinne sind die jetzt kritisierten Vorschläge des Geschäftsordnungsausschusses auch ausgearbeitet worden. Ich hätte mir gewünscht, die Kritiker hätten Sie überhaupt mal zur Kenntnis genommen.

Matthias Zimmer, CDU:

Ich habe den Eindruck, dass in der Debatte vieles durcheinander geht. Zunächst einmal: jeder Abgeordnete hat das Recht, eine Erklärung zur Aussprache oder zur Abstimmung abzugeben, und zwar unabhängig von seiner Fraktion. In den normalen Debatten werden Zeitkontingente für jede Fraktion festgelegt, und zwar nach dem Anteil der Stimmen, die diese Fraktion hat. Die Fraktionen verteilen diese dann auf die Abgeordneten. In der Regel werden zu strittigen Fragen vorher Abstimmungen in der Fraktion durchgeführt. So war es auch bei den Eurodebatten. Diejenigen, die eine abweichende Meinung haben, können dies in der Erklärung zur Aussprache oder der Erklärung zur Debatte deutlich machen.
Der Bundestagspräsident hat in einem Fall, nämlich der Debatte um den Euro, prominenten Abweichlern das Rederecht innerhalb der Debatte erteilt. Das mag für den Ausnahmefall in Ordnung sein . Dies als Regelfall zu akzeptieren kann allerdings dazu führen dass es Absprachen in den Fraktionen gibt, einzelne Abgeordnete zusätzlich zu der Redezeit der Fraktion als "Abweichler" aufzubauen. Damit würde jede Debatte gesprengt.
Also: Es geht nicht um Fraktionszwang (ein selten dämlicher und unzutreffender Begriff), und auch nicht um Maulkörbe, sondern darum, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu erhalten. Übrigens hatte ich nicht den Eindruck, dass sich die "Abweichler" in der Eurodebatte nicht haben äußern können. Sie sind medial überall präsent gewesen, anders als diejenigen, die aus Überzeugung dafür gestimmt haben. Es gibt bei den Medien eine gewisse Aufmerksamkeitsprämie für abweichendes Verhalten. Vielleicht lohnt sich auch einmal ein Nachdenken darüber, ob durch solche Prozesse nicht ohnehin der parlamentarische Diskussionsprozess zum Teil ausgehebelt wird.

Heinz Peter Wichtel, CDU:

Meines Wissens nach stellen die zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorgeschlagenen Regelungen allerdings ohnehin keine Beschneidung der Rederechte von Fraktionsangehörigen mit abweichender Meinung dar. So würde auch weiterhin alleine der Präsident des Deutschen Bundestages über die Zulassung eines zusätzlichen Wortbeitrages entscheiden.

 

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