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Wolfgang Meckelburg
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Frage von Alois J. •

Frage an Wolfgang Meckelburg von Alois J. bezüglich Gesundheit

Die Mitglieder des Bundestages (vielleicht auch in den Landesparlamenten) und deren Angehörige erhalten ein Sterbegeld, auch Überbrückungsgeld genannt, in Höhe von rd. 6000 bezw.9000 Euro.
Der seinzeitige Abzug von 1050 Euro war nur reine Kosmetik und sollte der Bevölkerung zeigen, daß auch denen 1050 Euro gestichen worden sind.
Will die CDU hier Gerechtigkeit walten lassen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jakubassa,

Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das in der Vergangenheit einem doppelten Zweck diente: Zum einen - und in erster Linie - ist es eine fürsorgeähnliche Leistung, die den Hinterbliebenen die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Solche und ähnliche Leistungen gibt es bei Rentnern, Beamtenpensionären und auch die meisten Tarifverträge für Arbeitnehmer sehen sie vor. Der Abgeordnete erhält übrigens -wohl evident - im Todesfall das Sterbegeld nicht mehr persönlich.

Zum anderen diente das Überbrückungsgeld früher auch zur Abdeckung von Bestattungskosten ("Sterbegeld"). Weil dieses sogenannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten um 1.050,00 € gekürzt worden Der Kürzungsbetrag entspricht exakt dem Betrag, um den auch die entsprechende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in zwei Stufen reduziert worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Meckelburg, MdB