(...) Es dient der Beitragsgerechtigkeit, wenn für hauptberuflich Selbständige der Vorteil aus der Beitragsbemessung typisierend durch die Festsetzung einer besonderen Mindestbemessungsgrenze ausgeglichen wird. Zudem ist es nach Auffassung des Verfassungsgerichts legitim, das „Unternehmerrisiko“ des hauptberuflich Selbständigen nicht über die Beitragsbemessung teilweise auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten abzuwälzen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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