(...) Die Infrastrukturgesellschaft soll die bislang durch die Bundesländer im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zur Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen übernehmen. Dabei ist sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. (...)
Antwort 13.06.2017 von Markus Grübel CDU
Antwort 16.03.2017 von Markus Grübel CDU
(...) Zunächst kann ich Sie beruhigen, hier erfolgt natürlich keine – wie Sie schreiben – „Autobahnprivatisierung durch die Hintertür“. Ganz im Gegenteil. (...)
Antwort ausstehend von Markus Grübel CDU
Antwort 03.08.2016 von Markus Grübel CDU
Sehr geehrter Herr Claus,
Antwort ausstehend von Markus Grübel CDU
Antwort 06.09.2016 von Markus Grübel CDU
Sehr geehrter Herr Conrad,

