
(...) gegen die Einführung eines Mehrheitswahlrechts spricht, dass eine Vielzahl von Stimmen untergeht, bei der Zusammensetzung des Parlaments keine Rolle spielt. Stellen Sie sich einmal vor, dass die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei mit jeweils 51 % der Stimmen gewählt werden und die Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien jeweils 49 % erreichen. (...)