
(...) Grundsätzlich begrüßen wir als LINKE das Vorhaben, mit einer Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes nicht nur EU-Vorgaben umzusetzen, sondern insbesondere das Kulturgüterrückführungsgesetz von 2007 grundlegend zu überarbeiten und die UNESCO-Konvention von 1970 über „Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ viel weitgehender als bisher in Anwendung zu bringen. (...)