Arno Klare MdB
Antwort von Arno Klare
SPD
• 14.09.2017

(...) Dasselbe gilt für die Stahlindustrie (ThyssenKrupp), die Gießereien (Friedrich Wilhelms Hütte Mülheim) usw. Man kann darüber reden, ob die Stromkosten in das ALG II eingerechnet bleiben oder aber als Nebenkosten extra bezahlt werden, aber wohl kaum darüber, dass die stromintensiven Industrien EEG-Umlage in voller Höhe zahlen. Müssten sie das, gäbe es sie nicht mehr und wir hätten mehr Arbeitslose. (...)

Arno Klare MdB
Antwort von Arno Klare
SPD
• 14.09.2017

(...) Da die Kosten für Betreuer aus den Justizhaushalten der Bundesländer zu leisten sind, stehen die Länder dem Vorhaben aktuell skeptisch gegenüber. Sollte der BR am 22.9.2017 dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen, kann das Gesetz am 1.7.2018 in Kraft treten, die Regelung zur Betreuervergütung allerdings schon zum 1.10.2017. Wir hoffen, dass die Länder ihren Widerstand aufgeben, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. (...)

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