Konkretisierung des Petitionsrechtes

Der Hessische Landtag stimmte über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD sowie der Fraktion der FDP ab. Der Gesetzentwurf enthält neue Regelungen zum Petitionsrecht in Hessen. Diese sollen nun transparent und verständlich im Gesetz niedergeschrieben werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 69 Stimmen angenommen. Dafür gestimmt haben alle beteiligten Abgeordneten der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion der FDP enthielt sich und die Fraktionen der AfD, SPD und DIE LINKE stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
69
Dagegen gestimmt
51
Enthalten
11
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.

Die Regelungen über die Behandlung von Petitionen waren bisher nur in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages zusammengefasst. Um sich nun an einheitliche Regeln halten zu können und den Bürgern das Einreichen von Petitionen zu erleichtern, soll das Petitionsrecht nun in der Hessischen Verfassung verankert werden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet nähere Ausführungen, was Gegenstand einer Petition sein kann, welche Möglichkeiten Bürger:innen haben, gemeinsam mit anderen Personen Petitionen an den Hessischen Landtag zu richten und, dass jede Petition, egal wie viele Menschen diese unterstützen, mit derselben Sorgfalt behandelt werden muss.

Im Ausschuss sollen Petitionen von nun an einfach, zweckmäßig und ohne vermeidbare Verzögerungen behandelt werden. Dafür wird eine angemessene Frist bestimmt, welche dafür sorgen soll, dass Petitionen zeitnah bearbeitet werden.