Frage von Kristin B. • 02.01.2023

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig versuchen würden, möglichst schnell ihre Öltanks und Pelletlager zu füllen – zum Beispiel wegen einer befristeten Entlastungsmaßnahme – würde dies selbst die Preise in die Höhe treiben.
die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.