
Möglich wäre aber wahrscheinlich eine Mithaftung bzw. ggf. auch Strafverfolgung im Falle, dass ein Unfall verursacht wird.
Möglich wäre aber wahrscheinlich eine Mithaftung bzw. ggf. auch Strafverfolgung im Falle, dass ein Unfall verursacht wird.
Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, dass sich verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und -kraftfahrer einer MPU unterziehen müssen, bevor sie ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten.
Die rechtlichen Grundlagen für die MPU sind die EU-Führerscheinrichtlinie, die in nationales Gesetz umgesetzt wird durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einem Begutachtungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als neutrale Stelle erfolgt.
ich bin sehr erleichtert, dass der neue Verteidigungsminister das, was wir aus dem Bestand der Bundeswehr abgegeben, sofort nachbestellt.
Gleichwohl rechtfertigt dieser Umstand meiner Einschätzung nach kein klimaschädliches Verbrennen des Treibstoffes aus dem alleinigen Grund der Gewichtsreduzierung und sollte deshalb untersagt sein.