
Das kirchliche Arbeitsrecht ist traditionell als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaften geschützt.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist traditionell als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaften geschützt.
Ich halte es für wichtig, dass wir aus der Pandemie lernen und für die Zukunft lehren ziehen - ein hoch politisierter Untersuchungsausschuss dessen Agenda durch die AfD gesetzt wird würde hierzu in meinen Augen keinen hilfreichen Beitrag leisten können
Die AfD wollte und will unsere Gesellschaft spalten und mit dem Untersuchungsausschuss bekannte Verschwörungserzählungen und Falschbehauptungen verbreiten
Das Ansinnen des Antrages der AFD war sehr durchschaubar, die Aufklärung stand dabei nicht an erster Stelle. Es gab zudem rechtliche Bedenken.
Man kann auch an einen Untersuchungsausschuss denken. Allerdings gab es viele Gründe, dem Antrag der AfD nicht zuzustimmen.