
Sehr geehrter Herr Bartmuß,
ich danke Ihnen für Ihre Frage. Ist es richtig, dass Sie anwaltlich vertreten werden und in dieser bereits ein Verfahren anhängig ist?
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Bernd Schmidbauer
Sehr geehrter Herr Bartmuß,
ich danke Ihnen für Ihre Frage. Ist es richtig, dass Sie anwaltlich vertreten werden und in dieser bereits ein Verfahren anhängig ist?
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Bernd Schmidbauer
Sehr geehrter Herr Bartmuß,
(...) Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit maximal 72 Monate bis zu einem Höchstalter des Kindes von 12 Jahren gezahlt. Ein Anspruch des Kindes eines alleinerziehenden Elternteils auf Leistungen besteht, wenn es vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt erhält. (...)
(...) Die neuen Regelungen des Unterhaltsrechts befassen sich unter anderem mit der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und sollen vor allem zum Wohle des Kindes beitragen. Dem Kind wird nach dem neuen Recht der Anspruch auf den ersten Rang bei den Unterhaltsansprüchen eingeräumt, dem betreuenden Elternteil der Anspruch auf den zweiten. (...)
(...) Familien bedürfen einer besonderen Förderung, um Benachteiligungen auszuräumen. Politische und gesetzgeberische Maßnahmen müssen daher Eltern unterstützen und Kinder bestmöglich fördern. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich für eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Grundfreibetrages von Kindern auf den von Erwachsenen sowie die Gewährung von Unterhaltsvorschuss bis zum Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes ausgesprochen. (...)