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(...) Eine Abschaffung bestimmter Behörden scheidet also nach geltender Rechtslage gänzlich aus, sofern das Grundgesetz ihre Existenz vorschreibt. Zur Abschaffung solcher Behörden bedürfte es einer Verfassungsänderung nach Art. (...)

(...) Woher soll ich wissen, was die Bundeskanzlerin mit den Zitaten sagen wollte, welche Beweise sie hat und zu welchem Zweck sie die Marine üben läßt. Ich gehöre nicht zu ihren SMS-Partnern. (...) Aber erfahrungsgemäß sind die Antworten der Bundesregierung nicht sehr erhellend. (...)


(...) Zu Ihrer Frage nach dem demokratischen Rechtsstaat antworte ich wie folgt: Wenn Sie sich jemals mit Dialektik beschäftigt hätten, wüssten Sie, dass ein Ding nicht entweder A oder B, entweder schwarz oder weiß ist. Die Selbstproklamierung der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat entspricht meiner Meinung nach nicht in jedem Fall der Realität. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind beständigen Angriffen durch die Herrschenden ausgesetzt. (...)
