Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
© spdfraktion.de
Geburtstag
13.02.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Weyerbusch
Wahlkreis
Neuwied
Ergebnis
36,4%
Landeslistenplatz
6, Rheinland-Pfalz
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(...) Aber wir können natürlich steuerlich etwas machen. Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer gehen in die richtige Richtung, auch wenn sie das spezifische Problem nicht erfassen. Natürlich zahlen die Unternehmen bei größeren Gewinnen auch höhere Steuern und insofern geben sie etwas zurück, aber es ist in der Tat zu überlegen, wie mit der Besteuerung von Unternehmen zu verfahren ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
02.04.2013
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich bin Brudermeister der St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1654 Bad Hönningen e.V. und wollte Sie mal fragen wie es mit dem Nichtraucherschutz in Vereinsheimen aussieht. Wir haben eine Schützenhalle in der Training aber auch Feiern stattfinden, gibt es für diese Art von Sportstätten bzw. Vereinsheimen eine klare Bestimmung was das Rauchverbot angeht und wenn ja wo bekomme ich den Gesetzestex her, es gibt bei uns immer Diskusionen in alle Richtungen aber keiner weis so wirklich wie es gehandhabt wird. Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir bei der Lösung behilflich sein könnten.

Vielen Dank für Ihre Mühen im Vorraus verbleinbe ich

mit freundlichen Grüßen
Uwe
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
1Empfehlung
03.05.2013
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage.
Das Nichtraucherschutzgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes Rheinland-Pfalz. Auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz kann der Gesetzestext unter

landesrecht.rlp.de

nachgelesen werden. Unter dem Punkt "§ 8 - Sonstige rauchfreie Einrichtungen" sind unter anderem Sportstätten als rauchfreie Gebäude aufgelistet. Da in ihrer Frage deutlich wird, dass ihr Vereinsheim auch als Sportstätte dient, ist dieses folglich als rauchfrei zu betrachten.

Ich freue mich, dass ich Ihnen einen Mitstreiter gefunden habe. Auch wenn ich zur Zeit ja eher Umsatzsteuer als Nichtrauchen mache, Ihnen vielen Dank für Ihren Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage zum Thema Soziales
25.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing- Lichtenthäler,

mich würde es gerne interessieren, wann endlich das Gesetz im SGB so gestaltet wird das Familie n die 1 Kind oder mehrere Kinder haben, durch bestimmte § mehr Schutz bekommen. Z.B nach der Elternzeit ist wie zuvor der Mann auf Vollzeit und die Frau beginnt wieder auf Teilzeit zu arbeiten. Plötzlich wird der Mann Arbeitslos und schon ist das wohl der ganzen Familie durch die Agentur für Arbeit gefährdet.

Leider bin ich aus betrieblichen Gründen seit dem 01.April Arbeitslos geworden und habe jetzt ständig Probleme mit der Agentur für Arbeit.

Am 26.03.2013 bekam ich per Post eine Einladung zur Eingliederung und Aktivierung in den Beruf die ab dem 02.04.2013 begann. Da der Dienstplan meiner Frau immer eine Woche Voraus fertig ist, habe ich ausführlich der Agentur für Arbeit mitgeteilt dass ich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen könnte.
Ich gab an das diese Einladung zur Kurzfristig sei, da meine Frau 30 h/Woche arbeitet und wegen unserer Tochter (2Jahre) nach § 10 SGB II Zeile 3 und § 8 SGB III Zeile 1. Leider ist dies von Seiten der Agentur kein wichtiger Grund so dass sie mir eine Sperrzeit von 3 Wochen aufgebrummt haben wegen der absage.
Nun kam der Bewilligungsbescheid und mir wurde mitgeteilt dass mir für den Monat Mai gerade einmal 330 Euro von dem Monat April überwiesen würden. Ich muss mir jetzt schon überlegen wie ich für den Monat Mai die Rechnungen bezahlen soll und an wie viel Tage meine Familie nix mehr zu Essen auf dem Tisch hat da kein Geld mehr da ist. Selbst nach einem Telefonat mit der Agentur für Arbeit wo ich zudem § 1 SGB I noch beifügte wurde mir verweigert vernünftig eine Lösung zu finden.
Haben sie einen Rat oder können sie in dieser Sache vielleicht sogar helfen dass die unberechtigte Sperrzeit aufgehoben wird und mir das volle ALG 1 überwiesen wird.
Auf eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen und für ihre Hilfe wäre ich ihnen sehr Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
bisher keineEmpfehlungen
29.04.2013
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihre Anfrage. Ohne die Details, insbesondere die Bescheide zu kennen, ist eine Beurteilung immer schwierig. ein paar Fragen ergeben sich aber aus dem Text:

1. Sie Sie gegen die Verhängung der Sperrzeit vorgegangen, oder ist die mittlerweile rechtskräftig?
2. Ich gehe davon aus, dass Sie die Maßnahme nicht machen konnten, weil sie auf die Tochter aufgepasst haben? Wie ist das denn zuvor geregelt gewesen, als sie beide gearbeitet haben? Konnte das mit den Dienstplänen so geregelt werden?

Mein Vorschlag wäre, dass Sie mir den Sperrzeitbescheid entweder per Post:
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

oder per Fax:
030 227 76444

oder per Mail:
Sabine.baetzing-lichtenthaeler@bundestag.de

schicken und ich bei der Agentur nachhake. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass das etwas bringt, nur dass ich es versuchen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage zum Thema Internationales
07.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing-Lichtenthäler,

ich frage mich wirklich, wieso um alles in der Welt nichts in Syrien unternommen wird. Ich sehe immer wieder erneute Videos, wie syrische Soldaten im Auftrag von al Assad syrische Muslime gnadenlos massakrieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dagegen nichts unternehmen will oder unternehmen kann. Bitte unternehmen Sie doch was dagegen. Sie haben doch die Möglichkeit dazu.

Ich habe jetzt willkürlich einfach auf jemanden geklickt diese Frage zu stellen. Jedoch hoffe ich, dass ich auf die richtige Person gestoßen bin.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
bisher keineEmpfehlungen
14.05.2013
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auch wenn ich innerhalb der SPD für die Umsatzsteuer, nicht für die Außenpolitik zuständig bin. Das entbindet mich aber natürlich nicht davon, Ihnen zu antworten.

Es schreibt sich so einfach:
Sie haben doch die Möglichkeit dazu zu verhindern, dass das Regime in Syrien die eigenen Landsleute umbringt.

Habe ich diese Möglichkeit? Glauben Sie mir, ich würde sie sofort nutzen. Wenn ich die Berichterstattungen lese oder sehe, finde ich das, was geschieht kaum erträglich. Ich fasse das Sie in Ihrer Mail mal als an die Politik im Allgemeinen gerichtet auf, also auch an CDU/CSU und FDP, die die Regierung stellen, gerichtet, denn nur die treffen in Deutschland die Entscheidungen. Sowohl die, die von der Regierung getroffen werden, als auch die, die vom Parlament getroffen werden.

Welche Möglichkeiten gäbe es denn überhaupt?
Nun zunächst die diplomatischen. Diese werden auch genutzt. Außenminister Westerwelle, den ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich loben möchte, auch wenn ich für seine Partei wenig Sympathie habe, tut zusammen mit den Diplomaten des Auswärtigen Amtes sein möglichstes. Diplomatische Mittel haben aber bestimmte Grenzen. Was gibt es noch? Die Möglichkeit eines Embargos wird seitens der EU doch schon genutzt.
Die aktuellen Informationen der Einschränkungen finden Sie hier:
www.ausfuhrkontrolle.info
In der UN blockieren Russland und China weitere Beschlüsse gegen Syrien.

Was bleibt, wenn alle Mittel der Einwirkung von außen durch Worte versagen?
1. Die Unterstützung von Kräften in Syrien durch Geld oder Waffen.
Das ist aber nicht ungefährlich, wenn man nicht sicher sein kann, was daraus später folgt. in der Vergangenheit haben Russland oder die USA immer wieder Rebellen unterstützt, die später selber zu Problemen wurden.

Die FAZ
www.faz.net
schreibt über das Risiko, dass bei einem Sieg der Oppositionellen, Christen in Syrien vertrieben und Alewiten ermordet werden würden.
Kann ich das aus deutscher Sicht wollen?

2. Ein Krieg mit dem syrischen Regime
Nur eine solche Entscheidung kann ich nicht mit heißem Herzen angesichts der Fernsehbilder fällen. Ich muss dabei die möglichen Folgen, den Tod deutscher Soldaten, die neuen Machtverhältnisse und deren Folgen in Syrien und die Reaktionen andere Länder mit bedenken. Ich muss auch –ich bin eine Vertreterin des Volkes- bedenken, ob die Bevölkerung in Deutschland dies wollte und ich muss auch die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Sehe ich die Ermordung und Folter von Menschen als Grund für einen Krieg an, liefere ich anderen Ländern die Möglichkeit, dieses Argument zu nutzen und setze mich selber unter Druck, auch gegen andere Länder gleiche Maßnahmen fordern zu müssen, ohne dass dies praktisch durchsetzbar wäre und mit einem Risiko für Leib und Leben der Deutschen Bevölkerung.

Abwarten und Zu-schauen-müssen ist grauenhaft und wird bei den Getöteten und den Gefolterten kein Verständnis haben, aber manchmal fehlt die gangbare Alternative.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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