Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
© spdfraktion.de
Geburtstag
13.02.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Weyerbusch
Wahlkreis
Neuwied
Ergebnis
36,4%
Landeslistenplatz
6, Rheinland-Pfalz
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(...) Da ich als Drogenbeauftragte aus dem Amt ausgeschieden bin, schlage ich vor, Ihre Frage an die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung oder an die drogenpolitischen Sprecher der Parteien zu richten.
Ich werde mich inhaltlich auf die Fragen "meiner" Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis und zu meinen neuen Themengebieten Finanzen und Sport konzentrieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
30.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing-Lichtenthäler,

bezugnehmend auf ihre Antwort bezgl. Cannabis als Einstiegsdroge bitte ich Sie, mir mal Quellen zu nennen, die Ihre Aussagen untermauern. Sie haben ja erklärt, dass die Einstiegsdrogentheorie von eigentlich allen Untersuchungen belegt werden. Dann haben Sie sicher auch Quellenangaben, wo man diese "Untersuchungen" mal nachlesen kann.
Meines Wissens nach wird nämlich eher das genaue Gegenteil behauptet, ich zitiere an dieser Stelle mal die "Drugcom":

Vom Kiffen zum Heroin?
Mai 2011
"Schrittmacherfunktion" wissenschaftlich nicht haltbar

Würde man die Tatsache, dass die meisten Opiatabhängigen mit Cannabis angefangen
haben, als Argument für die Einstiegsdroge Cannabis anführen, könne man nach
Ansicht der Drogenforscher Dieter Kleiber und Karl-Arthur Kovar ebenso gut
behaupten, "dass eine Erkältung zwangsläufig zu einer Lungenentzündung führt,
weil so gut wie jeder Lungenentzündung eine Erkältung vorausgeht." Beide Autoren
haben 1998 im Rahmen einer umfangreichen Expertise die Risiken des
Cannabiskonsums beleuchtet und stellten zu der Frage der "Einstiegsdroge" fest,
dass die These von der "Schrittmacherfunktion" nach damaligem wissenschaftlichem
Kenntnisstand nicht haltbar sei.

Link: www.drugcom.de

oder auch die Cannabis-Basisinformationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Das Risiko des Umstiegs auf andere »härtere« Drogen wurde lange Zeit unter dem
Stichwort »Einstiegsdroge« kontrovers diskutiert. Dabei wurde die Beobachtung,
dass fast alle Heroinabhängigen früher Cannabis geraucht hatten, zum Anlass
genommen, Cannabis für den Umstieg auf Heroin verantwortlich zu machen. Was für
Heroinabhängige rückblickend stimmt, trifft jedoch nicht auf Cannabiskonsumenten
zu. Tatsächlich steigt nur ein sehr kleiner Teil der Cannabiskonsumenten auf
andere Drogen um.

Link: www.bzga.de

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.02.2012
Von:

Warum stimmen Sie für das Griechenland-II-Paket, wenn die Mehrheit der Deutschen klar dagegen ist, und bereits ein 3. Rettungspaket droht? Was hat dies alles noch mit Demokratie zu tun (Herrschaft des Volks)?

www.focus.de

www.spiegel.de
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
1Empfehlung
29.02.2012
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann darauf im Prinzip eine ganz einfache Antwort geben:
Ich stimme für das Griechenland II-Paket, weil ich das richtig finde. Ich bin dafür gewählt, meine Meinung auch bei Abstimmungen zu Grunde zu legen. Wenn die Summe meiner Auffassungen der Bevölkerung nicht gefällt, werde ich nicht mehr gewählt werden. Dies ist die Basis unserer Demokratie, an der sicherlich viel verbessert werden kann, die ich aber noch immer für das beste aller möglichen Systeme halte.

Ich stimme für das Griechenland-Paket, weil ich der Auffassung bin, dass es nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch innerhalb der EU notwendig ist, solidarisch zu sein. Deutschland profitiert von der EU, dann hat es auch zu den politischen Folgekosten bei zu tragen. Ich finde allerdings wichtig, dass die Folgekosten dann auch innerhalb Deutschlands diejenigen tragen, die von den Vorteilen profitiert haben.

Ein zweites wichtiges Argument ist, dass selbst wenn ein Staatsbankrott unvermeidbar ist, die Hilfe für Griechenland Zeit gewinnt, damit Italien und Spanien und Portugal sich stabilisieren können. Wenn das gelingt, dann kann ein politisches System gerettet werden, von dem gerade wir Deutschen durch Frieden und Wohlstand lange profitiert haben. Diese Hoffnung und die Solidarität sind es wert zu versuchen, Griechenland zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Auf der NGO Branch Seite der UN, wenn sie dort Germany eingeben, wird
unser Land als Nicht-Regierungs-Organisation aufgeführt.
esango.un.org


Ich möchte gern wissen, was die Bundesregierung tut (so auch ihre Partei,
da sie sich um die Fortführung der Regierungsgeschäfte bewirbt), um
diesen Status zu ändern, um uns in die Souveränität zurückzuführen?

Wann werden wir aufgerufen eine Verfassung zu wählen, das GG wurde ja nie
vom Volk als Verfassung ratifiziert. (Obwohl in der Präambel behauptet, jedoch in Artikel 146 GG besteht die Forderung weiterhin)

Wenn Sie dieses Ziel nicht verfolgen, bitte erläutern sie warum sie
völkerrechtlich keinen Hochverrat an unserem Land begehen, wenn sie
stattdessen daran arbeiten unser Land einer anderen übergeordneten NGO
Form (EU) zu unterwerfen, wozu sie selbst als Nichtregierungsorganisation
überhaupt nicht zu legitimiert sind.

Mit freundlichen Grüßen...

PS: Ich weise sie auf ihre Auskunftspflich hin, nach bestem Wissen und
Gewissen, auskunft zu geben.
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
3Empfehlungen
28.02.2012
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Maßgeblich für den staatenrechtlichen Zustand von Deutschland ist nicht, dass auf einer Seite der UN eine Organisation aufgeführt wird, die Deutschland heißt, keinem Land zugehörig ist und deren Sprache englisch ist.

Völkerrechtlich existiert ein Staat dann, wenn er ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt hat. Alle drei Faktoren sind in der Bundesrepublik Deutschland seit langem bestehend. Zudem ist auch der vierte Faktor, die Anerkennung durch die Völkergemeinschaft seit langem erfüllt. Völkerrechtlich fast noch maßgeblicher als die 4 Faktoren ist es, dass die Bundesrepublik Deutschland wie die EU faktisch existiert und handelt. Dies gibt völkerrechtlich Legitimität.

Eine Verfassung wäre für einen Staat wohl nicht einmal zwingend. Nichtsdestotrotz haben wir mit dem Grundgesetz einen Verfassung. Eine Verfassung ist ein zentrales Rechtsdokument, welches den Staatsaufbau regelt. Diese Aufgabe erfüllt das Grundgesetz seit Jahrzehnten sehr sehr gut. Wie in der Präambel geäußert, hat sich das Deutsche Volk diese Verfassung durch seine Repräsentanten gegeben. Art. 146 GG stellt keinesfalls eine Forderung auf, denn er enthält nicht die Forderung, eine neue Verfassung zu beschließen. Er bestimmt lediglich, dass es diese Möglichkeit gibt. Im Übrigen wäre auch nach Art. 146 GG die Schaffung einer neuen Verfassung durch Repräsentanten möglich.

Dass das Grundgesetz eine gute Verfassung ist, damit geht auch die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung konform. Bestrebungen, diese Verfassung abzuschaffen sehe ich mit erheblicher Gefährdung, da viele Menschen, die solche Bestrebungen haben, sich keinesfalls eine Demokratie wünschen.

Eine Auskunftspflicht Ihnen gegenüber vermag ich nicht zu erkennen, es gehört jedoch zu meinen politischen Prinzipien, Rede und Antwort zu wichtigen Themen zu stehen.


Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage zum Thema Finanzen
13.03.2012
Von:

Während der letzten Finanzkrise wurde erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt, um z.B. durch Verlängerung der Kurzarbeiterregelung Entlassungen z. B. in der Autoindustrie zu vermeiden. Derzeit jagt eine Meldung über exorbitante Gewinne der Automobilkonzerne die andere. Wann wird der Staat die eingesetzten Mittel zurückfordern, die während der Finanzkrise aufgewendet wurden ?
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
bisher keineEmpfehlungen
21.03.2012
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es wäre sicherlich nicht schlecht, wenn wir die Fördergelder aus der (ersten) Finanzkrise jetzt zurückverlangen könnten. Aber garantiert werden dann die Autokonzerne jeweils sagen, dass gerade sie nicht von der Abwrackprämie profitiert haben, nur alle anderen. Beim Kurzarbeitergeld sehe ich das ein bisschen anders. Das haben wir ja nicht für die Konzerne, sondern für die Arbeitnehmer gemacht, damit diese nicht ihre Stelle verlieren und das halte ich auch ohne Rückzahlung für weiterhin richtig.

Aber auch bei der Umweltprämie (so der richtige Name), sehe ich nicht, dass wir eins zu eins zurück verlangen können. Aber wir können natürlich steuerlich etwas machen. Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer gehen in die richtige Richtung, auch wenn sie das spezifische Problem nicht erfassen. Natürlich zahlen die Unternehmen bei größeren Gewinnen auch höhere Steuern und insofern geben sie etwas zurück, aber es ist in der Tat zu überlegen, wie mit der Besteuerung von Unternehmen zu verfahren ist.

Falsch sind jedenfalls die Pläne der Regierungskoalition, weitere Steuersparmöglichkeiten über die Abrechnungen in Konzernen zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage zum Thema Finanzen
03.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing-Lichtenthäler ,

Gestatten Sie mir eine Frage zu den Ausführungen des Abgeordneten Gysi vor dem Deutschen Bundestag, wiedergegeben in nachfolgendem Link.

www.youtube.com/watch?v=iuRvp0ctvek&%3Blist=UU (...)

Ich habe ihn so verstanden, daß die Zustimmung zum Fiskalvertrag den Artikel 20 des Grundgesetzes praktisch aushebelt, einen der Artikel des GG die nie, auch nicht mit 2/3 Mehrheit verändert werden dürfen.

Frage:
warum sind es meistens die Linken und nicht Sie und die übrigen ‚Volksvertreter’ der Mehrheitsparteien, die von der Regierung genau das wissen möchten, was auch der interessierte Bürger wissen will.

Sollte diese Zurückhaltung allerdings nur bedeuten, dass Sie als meine Abgeordnete es besser wissen als der linke Herr Gysi, dann können Sie doch sicher mir gegenüber alle Einwände detailliert und fundiert entkräften, kompetent das Gegenteil beweisen und Tragweite und künftige Konsequenzen daraus verbindlich darlegen.

Ich meine, deswegen hab ich Sie doch gewählt – oder?

Ihrer geschätzten Antwort interessiert entgegensehend,

mit freundlichem Gruß
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
1Empfehlung
17.04.2012
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Art. 20 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Herr Gysi hat folgendes ausgeführt:

Die Kernfrage im Verhältnis zum Grundgesetz ist folgende: Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz regelt, dass bestimmte Teile des Grundgesetzes nie verändert werden dürfen. Dazu gehören die Grundsätze des Art. 20 Grundgesetz. Aus ihnen ergibt sich, dass die Staatsgewalt von unserem Volk ausgeht und dass nur die im Grundgesetz geregelten Organe für Gesetzgebung zuständig sind. Es ist eine bestimmte demokratische Ordnung festgelegt. Das schließt nach allen Kommentaren die Budgethoheit des Bundestages ein. Im Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 bestimmte das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungsidentität wörtlich wie folgt: Zu wesentlichen Bereichen demokratischer Gestaltung gehören … Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Kreditaufnahme … des Bundes. Herr Präsident, Frau Bundeskanzlerin, meine Damen und Herren von Union, SPD, FDP und Grünen, mit diesem Vertrag beginnen Sie die Gründung einer europäischen Föderation, der Vereinigten Staaten von Europa, und zwar über eine Fiskalunion. Das aber lässt das Grundgesetz so nicht zu, wie man im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen kann.

Wenn man der Argumentation von Herrn Gysi folgen würde, würde dies bedeuten, dass jede Einschränkung des Budgetrechtes durch das Parlament eines Verletzung des Art. 20 GG wäre und mithin verfassungswidrig. Dazu wäre nach der Argumentationslinie von Herrn Gysi kein europäischer Vertrag notwendig. Sobald das Budgetrecht eingeschränkt wird, wäre dies verfassungswidrig.

Dies kann natürlich nicht richtig sein, denn bereits die Festlegung eines Haushaltsvolumens ist eine Einschränkung des Budgetrechtes. Gleiches gilt noch viel mehr für die Schuldenbremse, die grundgesetzlich verankert ist, denn auch diese gibt Vorgaben hinsichtlich des Haushaltes.

Grundsätzlich beinhaltet das Haushaltsrecht wohl auch das Recht, sich selber zu beschränken.

Allerdings betont Herr Gysi, der wie häufig sehr eloquent und intelligent geredet hat, dass durch den Vertragscharakter die Budgetbeschränkung nicht mehr rückgängig gemacht werden könne und sagt als Folge dieser Annahme in der Schlussfolgerung richtig, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu der innerstaatlichen Schuldenbremse darstellen würde.

Herr Gysi sagt dann auch in der für ihn typischen Art richtigerweise, aber eben nicht vollständig, dass die Voraussetzungen für eine Kündigung des Vertrages niemals vorliegen dürften. Zum einen ist die wohl rechtlich unsauber, denn die Frage dürfte ja sein, ob die Voraussetzungen vorliegen könnten und ob somit die Möglichkeit bestände, dass das Haushaltsrecht wieder unbefristet besteht, denn schon das würde die Beschränkung wohl zulässig machen.

Aber vor allem unterschlägt Herr Gysi, dass es neben der Kündigung völkerrechtlich auch noch andere Dinge wie Suspension oder Beendigung gibt, die beispielsweise eintreten können, wenn der Zweck des Vertrages nicht erfüllt wird oder sich grundlegende Dinge geändert haben, die für den Vertragsschluss wichtig waren. Auch den Rücktritt als Möglichkeit lässt Herr Gysi (bewusst?) unerwähnt. Wenn aber diese Möglichkeiten bestehen, liegt eben keine absoluter Verzicht auf einen Teil des Budgetrechtes vor, so dass auch Art. 20 GG nicht verletzt ist.

Ich will nicht verhehlen, dass dies eine hoch komplexe verfassungs- und völkerrechtliche Materie ist und ich fachlich nicht qualifiziert bin, diese zu führen, weil ich weder Staats- noch Völkerrechtlerin bin. Allerdings wird davon auszugehen sein, dass durch das Verfassungsgericht eine Überprüfung erfolgen wird, so dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit sicherlich von berufener und qualifizierter Hand geprüft werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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